Treffen Sie Ihre Wahl

Mein Arbeitnehmer ist krank, was nun?

20 Sep 2018

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber mit mindestens 1 beschäftigten Arbeitnehmer (auch wenn es ein Null-Stunden-Vertrag ist), einen Basisvertrag mit einer Berufsgenossenschaft oder einem Betriebsarzt abzuschließen.
Als zertifizierte Berufsgenossenschaft kann Vitacon Luteijn B.V. Ihnen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Hauptaufgaben beistehen:

  • Begleitung bei Krankheitsausfällen und vorbeugende Beratung;
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen;
  • Einstellungsuntersuchungen;
  • Durchführung und Aufstellung der Risikobewertung und -evaluierung (RB&E).

 

Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Sachverständigen, um Ihnen auf allen Ebenen die gewünschte Beratung und Begleitung bieten zu können.

Ab dem Moment, ab dem der Arbeitnehmer krank ist, beginnen die Verpflichtungen des Gesetzes über die Verbesserung der Reintegrationsmaßnahmen. Diese Verpflichtung ist darauf gerichtet, kranke Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in die Arbeit zurückkehren zu lassen. 104 Wochen lang sind Sie als Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Reintegrationsmaßnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr in die eigene oder andere passende Arbeit zu ermöglichen.

 

Lohnfortzahlung

Hat Ihr Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag, dann sind Sie dazu verpflichtet, während der gesamten Ausfallzeit mit einem Maximum von 104 Wochen, den Lohn fortzuzahlen. Hat ihr Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag und wird dieser während der Krankheit nicht verlängert, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Lohn bis zum Ende des Vertrages fortzuzahlen.
Ist Ihr Arbeitnehmer nach dem Ende des Vertrages noch nicht in der Lage zu arbeiten, dann übernimmt das Institut für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV) die Lohnfortzahlung auf der Grundlage des Krankenversicherungsgesetzes.

Für Versicherungsleistungen und Auszahlungen durch das UWV führen Sie hier als Arbeitgeber über die Lohnabrechnung Beiträge ab.

 

Pflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Verbesserung der Reintegrationsmaßnahmen

Das Gesetz über die Verbesserung der Reintegrationsmaßnahmen verpflichtet Sie als Arbeitgeber bei langfristigem Ausfall, eine Reintegrationsakte aufzubauen, die nach 104 Wochen Krankheit der Input für das UWV zur Prüfung zugunsten des Gesetzes über Arbeit und Einkommen entsprechend der Erwerbsfähigkeit (Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen, WIA) ist. Das UWV prüft, ob die Akte vollständig ist und ob der Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Pflichten erfüllt haben.

Vitacon Luteijn B.V. und seine Sachverständigen sorgen mit Ihnen zusammen dafür, dass die Akte komplett ist und dass die Reintegrationsakte aus Folgendem besteht:

  • Problemanalyse und eventuelle Anpassungen (durch den Betriebsarzt aufgestellt);
  • Regelmäßige Evaluationen (durch den Betriebsarzt aufgestellt);
  • Handlungsplan und Anpassungen (in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber);
  • Evaluation im ersten Jahr (sowohl durch den Betriebsarzt als auch den Arbeitgeber);
  • Funktionelle Möglichkeitenliste (durch den Betriebsarzt aufgestellt);
  • Untersuchung + zugehöriger Bericht des Arbeitssachverständigen (durch Arbeitssachverständigen aufgestellt);
  • Alle Dokumente für den WIA-Antrag (aktuelle Beurteilung, medizinische Informationen);
  • Bericht Reintegrationsstrecke Spur 2;
  • Zusätzliche Interventionen auf Empfehlung des Betriebsarztes zur Förderung der Reintegration.

 

Arbeitsschutzpaket

Das Arbeitsschutzpaket von Vitacon Luteijn B.V. besteht aus einem Anschlussentgelt in Höhe
von 60 € pro Arbeitnehmer pro Jahr. Die übrigen Leistungen werden auf der Grundlage der in der Preisliste angegebenen Preise monatlich in Rechnung gestellt.

 

Arbeitsausfallversicherung

Als Arbeitgeber können Sie sich gegen die Kosten der Lohnfortzahlung bei Krankheit mithilfe einer Arbeitsausfallversicherung versichern. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt dabei die Bezahlung oder einen Teil davon und zahlt diese(n) an den Arbeitgeber. Vitacon Luteijn B.V. arbeitet hierzu mit
Thoma assurantiën in Doetinchem zusammen. Für die Arbeitsausfallversicherung zahlen Sie als Arbeitgeber einen festen Beitrag auf die Gesamtlohnsumme.

 

Was brauchen wir von Ihnen?

Sind Sie davon überzeugt, dass Vitacon Luteijn B.V. für Sie der geeignete Partner ist, dann benötigen wir von Ihnen:

  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden);
  • Angaben zum Arbeitgeber;
  • Kontaktperson für Vitacon Luteijn B.V.;
  • Übersicht über den Arbeitnehmerbestand;
  • Angaben zum Arbeitnehmer.

 


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