Treffen Sie Ihre Wahl

Wohnen Sie in Deutschland und beziehen Sie 90 % Ihres Einkommens aus den Niederlanden? Machen Sie dann eine Steuererklärung!

17 Jul 2018

Wohnen Sie in Deutschland und beziehen Sie mindestens 90 % Ihres Arbeits- oder Renteneinkommens aus den Niederlanden? Dann lohnt es sich häufig, in den Niederlanden eine Einkommenssteuererklärung einzureichen.

Zunächst ist es wichtig, zu bestimmen, ob Sie das 90-%-Kriterium erfüllen oder anders gesagt, ob Sie ein anerkannter ausländischer Steuerpflichtiger sind. Dies werde ich zunächst erläutern. Anschließend lege ich dar, warum die Einreichung einer Steuererklärung lohnenswert sein kann. Nach einem Beispiel zur Veranschaulichung präsentiere ich meine Schlussfolgerung. Für eine ausführlichere Darstellung der verschiedenen Themen verweise ich gerne auf meine früheren Blogs.

 

Anerkannte ausländische Steuerpflicht

Zunächst ist es entscheidend, ob Sie als ein ausländischer Steuerpflichtiger anerkannt werden. Wenn ein außerhalb der Niederlande wohnhafter Steuerpflichtiger als ein Steuerausländer eingestuft wird, genießt er dieselben niederländischen Steuervergünstigungen wie ein Einwohner der Niederlande.

Als anerkannt gilt, wer:

  • ein Einwohner aus einem EU-Mitgliedsstaat, aus dem EWR, der Schweiz oder der Karibischen Niederlande ist und
  • von dem mehr als 90 % des Einkommens in den Niederlanden der Einkommenssteuer unterliegen und wer
  • eine Einkommenserklärung vorlegt, die das Finanzamt des Wohnsitzlandes ausgestellt hat.

Partner können das Kriterium individuell oder gemeinsam erfüllen.

Manchmal ist es nicht einfach, vom ausländischen Finanzamt die Einkommenserklärung zu erhalten. Vor allem die 90-%-Voraussetzung kann problematisch sein, auf jeden Fall für ausländische Finanzämter. Es handelt sich nämlich um einen Begriff in Zusammenhang mit der niederländischen Einkommenssteuer.

Hinweis: Möglicherweise wird dieses Kriterium in Zukunft anders gestaltet, da es gegen europäisches Recht verstößt. Der Gesetzgeber muss dazu noch einen (Gesetzes-)Entwurf erarbeiten.

 

Vorteile der anerkannten ausländischen Steuerpflicht

Wenn Sie das 90-%-Kriterium erfüllen, können Sie dieselben Steuervorteile nutzen wie in den Niederlanden wohnhafte Steuerpflichtige.

Die wichtigste Steuervergünstigung ist, dass Sie Anspruch auf den Abzug von Hypothekenzinsen für ein Darlehen haben, das Sie für ein Eigenheim außerhalb der Niederlande aufgenommen haben. Der Abzugsposten für das Eigenheim kann in den Niederlanden eine erhebliche Rückerstattung der Einkommenssteuer zur Folge haben.

Ein wichtiger (eventuell zusätzlicher) Vorteil ist eine mögliche Anwendung von Steuerermäßigungen. Darauf besteht nur Anspruch bei der anerkannten ausländischen Steuerpflicht. Ab 2019 dürfen Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger diese Ermäßigungen (mit Ausnahme der Arbeitsermäßigung) bei ausländischen Arbeitnehmern oder Leistungsberechtigten nicht mehr anwenden, sodass dies noch wichtiger wird.

 

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Ein alleinstehender Einwohner Deutschlands bezieht aus den Niederlanden eine gesetzliche Altersrente (AOW) in Höhe von 14 000 € (die Altersrente für Alleinstehende) und eine Betriebsrente in Höhe von 10 000 €.

Bis 2016 durften die Niederlande nur die gesetzliche Altersrente besteuern. Seit 2017 dürfen die Niederlande aufgrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland auch Steuern für die Leistungsbezüge der Betriebsrente erheben, da der Gesamtbetrag an Rentenzahlungen aus den Niederlanden mehr als 15 000 € beträgt. Die Sozialleistungsträger in den Niederlanden müssen Lohnabgaben einbehalten.

Wenn man davon ausgeht, dass der deutsche Einwohner kein weiteres Einkommen oder Vermögen hat, stammen 100 % der Einkünfte aus den Niederlanden. Deshalb liegt hier eine anerkannte ausländische Steuerpflicht vor. Dies kann mithilfe der genannten Einkommenserklärung erklärt werden. Wenn anschließend in den Niederlanden eine Steuererklärung eingereicht wird, besteht ein Anspruch auf die Steuerermäßigungen, in diesem Fall die allgemeine Steuerermäßigung, die Seniorenermäßigung und die Ermäßigung für alleinstehende Senioren. In Zusammenhang mit der Einkommenssteuererklärung erfolgt eine Rückerstattung in Höhe von 1 330 € (Betrag 2017). Dann ist es sicher vorteilhaft, in den Niederlanden eine Steuererklärung einzureichen. Wird keine Steuererklärung eingereicht (und die dazugehörige Einkommenserklärung nicht aufgenommen), besteht auch kein Anspruch auf die 1 330 €. Natürlich können wir Sie dabei unterstützen.

 

Schlussfolgerung

Bitte beurteilen Sie, ob mindestens 90 % Ihres Einkommens in den Niederlanden steuerpflichtig sind. Wenn das der Fall ist, können Sie in den Niederlanden erhebliche Steuervorteile erzielen, wenn Sie dort eine Steuererklärung einreichen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder gerne Ratschläge zu einem speziellen Thema erhalten möchten. Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie sich wenden an:

 

drs. R.W.M. te Kaat

+31 (0)314 – 36 91 11

+31 (0)6 – 11 27 44 85

r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


Teilen Sie über Social Media