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Niederlande mit einigen Gesetzes- und Steueränderungen

11 Jan 2016
So müssen sich die Niederländer beispielsweise auf eine andere Rechnungsweise beim Arbeitslosengeld einstellen. Laut dem NiederlandeNet wird derzeit pro Arbeitsjahr im Falle einer Entlassung ein Monat Recht auf Arbeitslosengeld gewährt. Diese Regelung gelte jedoch ab sofort nur noch für die ersten zehn Arbeitsjahre, anschließend werde pro Arbeitsjahr nur noch ein halber Monat Arbeitslosengeld anerkannt. Zudem werde das Renteneintrittsalter um drei Monate auf 65 Jahre und sechs Monate angehoben.Weitere Änderungen seien unter anderem die Steigung des verpflichtenden Eigenrisikos für Krankenversicherungen (von 375 Euro auf 385 Euro), der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen (von 34.911 Euro auf 35.739 Euro) und der Kindergeldsätze. Elektroautos seien ab sofort von der Straßensteuer befreit, für Hybridwagen und Fahrzeuge mit geringem Kohlenstoffausstoß müsse nur noch die Hälfte gezahlt werden.Hier geht es zum Artikel des NiederlandeNet.

 

Quelle: AHA24x7 07/01/2016


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