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Steuerplanung in den Niederlanden für 2018 bis 2021

13 Dez 2017

Am 10.10.2017 erreichte das Kabinett Rutten III einen „Regeerakkoord“. Die erreichte Mehrheit dieser Koalition ist die geringste die im niederländischen Parlament notwendig ist für eine Mehrheit. Wenn nur einer der Kabinett mit der Opposition abstimmt, kann eine notwendige Mehrheit für ein Gesetz nicht erreicht werden.

Nachfolgend werden die wichtigsten inhaltlichen steuerlichen Details des Koalitionsvertrages zusammengefasst.

 

Einkommensteuersätze

Die niederländische Einkommensteuer basiert sich auf 3 Boxen:

–       Box I belastet Einkünfte aus Arbeit und wohnen;

–       Box II belastet Einkommen aus wesentlichen Beteiligungen;

–       Box II belastet das Vermögen.

Die Einkommensteuertarife Box I für 2017 sind:

 

Einkommen von bis
€ 0 € 19.982 8,9%
€ 19.983 € 33.791 13,15%
€ 33.792 € 67.072 40,8%
€ 67.073 52%

 

Über das Einkommen bis € 33.791 muss neben Einkommensteuer auch 9,75% Prämien für Sozialversicherungen bezahlt werden. Natürlich nur wenn der Person in den Niederlanden Sozialversichert ist.

Ab 2019 werden die niederländischen Einkommensteuertarife vereinfacht und niedriger. Ab 2019 wird in  Box I ein Zwei-Stufen System eingeführt. Neben einem Basiseinkommensteuertarif von 36,93% bis zu einem Einkommen von etwa € 68.000 wird es einen Maximum Tarif von 49,5% geben.

Der Prozentsatz mit welchem Zinsen auf eine Hypothek der eigene Wohnung abgezogen werden können, wird ab 2020 jährlich mit 3% herabgesetzt, bis in 2023 nur ein Abzug von 37% bleibt.

Der Steuer in Box II wird erhöht von derzeit 25% nach 28,5% ab 2021.

Achtung! Die Änderungen ab 2019 sind noch nicht definitiv. Das niederländische Parlament muss hierüber noch entscheiden.

 

Körperschaftsteuer

Der Gewinn einer B.V. wird in den Niederlanden auf der Grundlage von zwei Klassen besteuert. Für die ersten € 200.000 zahlt eine B.V. 20% Körperschaftsteuer, für alles, was darüber hinausgeht 25%. Der Gewinn wird nur mit Körperschaftsteuer besteuert, Gewerbesteuer oder Solidaritätszuschlag kommt nicht dazu.

Bis zum Jahr 2021 ist eine Reduktion der Steuer geplant. Bis zu einem unternehmerischen Gewinn von € 200.000 wird der Körperschaftsteuersatz von 20% im Jahre 2017 herabgesenkt auf 16% im Jahre 2021. Für den über € 200.000 liegenden Gewinn wird der Steuersatz von 25% in 2017 auf 21% in 2021 gesenkt.

Verlustvortrag wird verkürzt von derzeit 9 Jahren auf 6 Jahre. Allerdings wird eine Zinsschränke eingeführt, soweit die Summe der Zinsen mehr als 30% der EBITDA beträgt.  Die Grenze bis zu der Zinszahlungen abzugsfähig sind, wird wahrscheinlich 1 Million Euro sein.

 

Innovation

Die Innovationsbox ist eine Vergünstigung, die für ein Unternehmen einen sehr großen Vorteil bedeuten kann. Die Vergünstigung gilt nur für Körperschaften, die in den Niederlanden körperschaftsteuerpflichtig sind und für ihre innovativen Arbeiten an der WBSO-Regelung teilnehmen. (WBSO = nl. Gesetz zur Förderung von F&E) In Rücksprache mit dem Finanzamt wird bestimmt, welcher Teil des Gewinns den innovativen Aktivitäten zugerechnet werden kann. Für diesen Teil des Gewinns muss das Unternehmen statt des normalen Körperschaftsteuertarifs von 20 oder 25% nur 5% zahlen.

Der vergünstigte Steuersatz der Innovation Box wird von 5% auf 7% erhöht.

 

Umsatzsteuer

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in den Niederlanden beträgt derzeit 6%. Dieser gilt für Lebensmittel, Arzneimittel usw. Dieser Tarif wird ab 2018 auf 9% erhöht. Der Regeltarif der niederländischen Umsatzsteuertarif bleibt 21%.

 

Dividendensteuer

Die Abschaffung der Dividendensteuer (2017: 15%) ist geplant ab 2020. Damit können Dividende ohne Quellensteuerabzug von niederländischen Kapitalgesellschaften an natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland (Deutschland) ausgeschüttet werden. Hier verbleibt natürlich noch der Besteuerung im Wohnsitzland. Ausnahmen sind für Missbrauchstatbestände sowie Ausschüttungen an Niedrigsteuerländer vorgesehen.

Außerdem wird eine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren (Royalties)  eingeführt.

 

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