Unsere Spezialist(en)
-
- drs. Ricardo te Kaat
- Belastingadviseur (niederländischer Steuerberater)
-
- mr. Han Schut
- Fiscalist
Ich besitze niederländische Aktien bzw. Bankguthaben. Muss ich in den Niederlanden eine Steuererklärung einreichen?
Nein, das ist nicht nötig. Das Steuerabkommen sieht vor, dass die deutschen Steuerbehörden hierauf Steuern erheben dürfen. Die niederländischen Steuerbehörden haben also keinen Anspruch auf Ihre niederländischen Aktien bzw. Bankguthaben.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche mit Ihnen und stellen Ihnen dabei die richtigen Fragen. So wägen wir Vorteile und Chancen, aber auch Nachteile und Risiken gemeinsam ab und Sie können letztlich eine fundierte Entscheidung treffen. Möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren oder zunächst lieber telefonisch informiert werden? Die Kontaktdaten unserer Spezialisten finden Sie auf dieser Seite.