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So vermeiden Sie erhöhte Steuerzinsen für Veranlagungen zum Jahr 2023

22 Mrz 2024

Reichen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ein oder beantragen Sie jetzt eine vorläufige Veranlagung. So können Sie die Zahlung von Steuerzinsen vermeiden. Diese Zinsen wurden ab dem 1. Januar 2024 erheblich erhöht, und zwar auf 10% für die Körperschaftssteuer und auf 7,5% für andere Steuern wie die Einkommenssteuer. Der 1. Mai ist die nächste Frist.

Wann zahlen Sie Steuerzinsen?

Die Steuerbehörden berechnen Ihnen Steuerzinsen, auch Erhebungszinsen genannt, wenn sie eine Steuererklärung nach dem 1. Juli nach dem betreffenden Steuerjahr einreichen. Wenn also die Steuererklärung für das Jahr 2023 nach dem 1. Juli 2024 eingereicht wird, schulden Sie dafür Zinsen. Die Erhebungszinsen werden für den Zeitraum vom 1. Juli bis 6 Wochen nach dem Datum der Steuererklärung berechnet. Gibt es ein geteiltes Geschäftsjahr? Dann beginnt die Berechnung der Erhebungszinsen 6 Monate nach dem Ende dieses Geschäftsjahres.

Erstattet die Steuerbehörden auch Steuerzinsen?

Im Prinzip erstatten die Steuerbehörden keine Steuerzinsen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Steuerbehörde länger als x Wochen braucht, um Ihre Steuererklärung oder Ihren Erstattungsantrag zu bearbeiten. Die Anzahl der Wochen variiert zwischen 8 und 13 und hängt von der Art der Steuer ab. Für die Körperschafts- und Einkommenssteuer beträgt die Bearbeitungszeit 13 Wochen.

Wenn die Steuerverwaltung länger als die festgelegte Anzahl von Wochen braucht, um Ihren Antrag zu bearbeiten, werden Ihnen für den Zeitraum nach dem 1. Juli Steuerzinsen gezahlt.

Wie können Sie Erhebungszinsen vermeiden?

Erhebungszinsen durch rechtzeitige Steuererklärungen vermeiden

Grundsätzlich vermeiden Sie Steuerzinsen, indem Sie Ihre Steuererklärungen rechtzeitig einreichen und somit alle Änderungen rechtzeitig vornehmen.

  • Reichen Sie Ihre Körperschaftssteuererklärung vor dem 1. Juni ein >> Sie zahlen keine Steuerzinsen, wenn Sie Ihre Körperschaftssteuererklärung vor dem 1. Juni des folgenden Steuerjahres einreichen und wir als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater die Angaben aus Ihrer Erklärung unverändert übernehmen können.
  • Einkommensteuererklärung vor dem 1. Mai einreichen >>Sie zahlen keine Steuerzinsen, wenn Sie vor dem 1. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eine Einkommensteuererklärung einreichen und wir als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater die Daten aus Ihrer Erklärung unverändert übernehmen können.

Vermeiden Sie Erhebungszinsen mit einem rechtzeitigen Antrag auf vorläufige Veranlagung

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, können Sie Erhebungszinsen vermeiden, indem Sie eine vorläufige Veranlagung bis zur Höhe der geschuldeten Steuern beantragen.

  • Beantragen Sie die vorläufige Körperschaftssteuerveranlagung vor dem 1. Mai >> Sie zahlen keine Steuerzinsen, wenn Sie vor dem 1. Mai, der auf das Steuerjahr folgt, eine vorläufige Körperschaftssteuerveranlagung beantragen und die Steuerverwaltung die Veranlagung entsprechend Ihrem Antrag vornimmt. Gibt es ein geteiltes Geschäftsjahr? Dann müssen Sie den Antrag innerhalb von 4 Monaten nach Ende dieses Geschäftsjahres eingereicht haben.
  • Beantragen Sie die vorlaufige Einkommenssteuerveranlagung vor dem 1. Mai >> Sie zahlen keine Steuerzinsen, wenn Sie vor dem 1. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eine vorläufige Einkommensteuerveranlagung beantragen und die Steuerverwaltung die Veranlagung entsprechend Ihrem Antrag vornimmt.

Bitte beachten Sie! Bei Abweichungen zwischen der festgesetzten Veranlagung und dem Antrag auf vorläufige Veranlagung/Erklärung erheben die Steuerbehörden Erhebungszinsen auf die Differenz.

Was bedeutet das für diesen Moment?

Wenn Sie wissen oder annehmen, dass Sie für 2023 Steuern nachzahlen müssen, handeln Sie jetzt. Wenn Sie vor Ablauf der Fristen eine Anpassung der vorläufigen Veranlagung beantragen, vermeiden Sie hohe Steuerzinsen.

Benötigen Sie Rat oder Hilfe beim Einreichen einer Steuererklärung oder beim Beantragen einer vorläufigen Veranlagung? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir sind gerne für Sie da.


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