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Lohnsteuererklärung Niederlande

Wie erstelle ich eine Lohnsteuererklärung Niederlande?

Wenn Sie als deutscher Arbeitgeber einen niederländischen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie bei der zuständigen Abteilung der niederländischen Steuerbehörde eine Lohnsteuernummer beantragen. Mittels verschiedener Formulare bittet das Finanzamt Sie anschließend um die Beantwortung einer Reihe von Fragen. Sobald Sie Ihre Lohnsteuernummer erhalten haben, können Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung einrichten, Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen digital einreichen und die Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitnehmerversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer an die Steuerbehörden abführen. Ab diesem Zeitpunkt geben Sie monatlich eine Steuererklärung ab und führen zeitgleich die Beiträge ab. Dabei handelt es sich (bei allen Beitragsbestandteilen) um einen Gesamtbetrag, den Sie auf nur ein Konto (des niederländischen Finanzamts) überweisen. Die Steuerbehörde teilt anschließend selbst, quasi intern, die verschiedenen Beitragsbestandteile den jeweiligen Behörden zu.

Lohnsteuererklärung abzeichnen lassen

Sie sollten Ihren Mitarbeiter immer bitten, die Lohnsteuererklärung mit zu unterzeichnen. Dies kann zu höheren Steuerfreibeträgen und somit zu einem höheren Nettogehalt führen.

Der Mitarbeiter muss sich auch anhand eines gültigen Ausweises (Reisepass oder Personalausweis, jedoch kein Führerschein) bei Ihnen ausweisen. Ansonsten findet der sogenannte “anonyme Tarif” Anwendung, was zur Abführung höherer Beiträge führt. Verwahren Sie daher immer auch eine Kopie des Personalausweises in Ihrer Lohnbuchhaltung auf. Sie müssen diese im Rahmen einer Kontrolle durch das niederländische Finanzamt immer vorweisen können.

Firmenwagen

Das (Nicht-)Benutzen eines Firmenwagens führt bei niederländischen Arbeitnehmern mit ausländischen Arbeitgebern in der Regel zu Fragen. Die Kennzeichenregistrierung ist dabei entscheidend. Ein Auto mit deutschem Kennzeichen ist für einen niederländischen Arbeitnehmer steuerlich vorteilhafter. In Deutschland gibt es beispielsweise eine deutlich geringere steuerliche Belastung für Autos mit fossilen Brennstoffen. Darüber hinaus bestimmt in den Niederlanden die BPM-Steuer zu einem wesentlichen Teil den endgültigen Kaufpreis. Bei einem durchschnittlichen Modell kann es daher leicht zu einem Unterschied von 10.000 € oder mehr kommen.

Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, sich nach Möglichkeit ein Auto mit einem niedrigen Kaufpreis anzuschaffen. Möglicherweise können Sie auch eine Befreiung von der niederländischen BPM-Steuer erhalten. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn Sie darlegen können, dass mehr als 50% der Nutzung des Fahrzeugs durch Ihren Mitarbeiter in einem anderen Land als den Niederlanden erfolgt. Wenn Sie als Unternehmer das Auto selbst fahren, gilt übrigens ein erhöhter Prozentsatz (70%) und Sie sind darüber hinaus verpflichtet, ein  detailliertes Fahrtenbuch zu führen. Wir können eine solche Ausnahmeregelung für Sie beantragen und näher begründen.

Steuerfreie Zahlungen

Die Höhe der steuerfreien Kilometerpauschale ist ebenfalls unterschiedlich. In den Niederlanden gilt ein Betrag von 0,19 € pro Kilometer, in Deutschland dagegen 0,30 € (meist einfache Strecke). Verglichen mit den Niederlanden, gewährt das deutsche Finanzamt in anderen Bereichen mehr Möglichkeiten für steuerfreie Zahlungen. Im Ergebnis kann dies zu unangenehmen Überraschungen bei der Einstellung von Mitarbeitern, die in den Niederlanden steuerpflichtig sind oder werden, führen. Es ist daher wichtig, die finanziellen Konsequenzen immer im Blick zu haben und eventuelle Gesetzesneuerungen zu kennen, damit die Erwartungen auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite immer erfüllt werden können.

Profitieren auch Sie von der 30% -Regelung

Die 30% -Regelung wurde vom niederländischen Gesetzgeber eigens für Arbeitnehmer mit spezialistischen Kenntnissen (und die mehr als 150 Kilometer jenseits der niederländischen Grenze entfernt leben) eingeführt. Als Voraussetzung gilt, dass der Arbeitgeber ein verhältnismäßig hohes Gehalt zahlt. Hierfür gilt ebenfalls eine Untergrenze, die gesehen den jährlichen Anpassungen um etwa 5.000 € monatlich schwankt. Die 30% -Regelung gilt übrigens nicht für Arbeitnehmer aus den Benelux-Ländern und somit sehr wohl für einen Großteil Deutschlands. Sofern mit dem Mitarbeiter spezialistisches, “knappes” Fachwissen in die Niederlande gebracht wird, können Sie 30% des Gehalts unversteuert ausbezahlen. Auf diese Weise fördert die niederländische Regierung innovatives, neues Wissen im eigenen Land. Die 30% -Regelung ist fünf Jahre gültig und kann um dieselbe Laufzeit verlängert werden. Gerne beraten und unterstützen wir Sie im Antragsverfahren.

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