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Übergangsrecht bezüglich Altersrente in den Niederlanden für Einwohner von Deutschland

25 Mai 2015

Altersrente unter dem geltenden Abkommen

Im geltenden Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland wird das Rentenbesteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat eingeräumt. Deutschland darf also die Altersrente besteuern, die ein Einwohner von Deutschland in den Niederlanden bekommt. Und das ist im Allgemeinen sehr günstig, weil die Altersrente in Deutschland sehr niedrig besteuert wird.

So wird eine Altersrente in Höhe von € 40.000 im Jahr in Deutschland fast nicht besteuert. Sollte die gleiche Altersrente in den Niederlanden besteuert werden, so würden die niederländischen Steuern und Abgaben gute € 15.000 betragen! Das ist also eine große Differenz. Und je höher die Altersrente ist, desto größer die Differenz wird.

Altersrente unter dem neuen Abkommen

Im neuen Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland wird das Rentenbesteuerungsrecht (mit) den Niederlanden eingeräumt, wenn die Gesamtsumme der Leistungen (Leibrente, (gesetzliche) Altersrente/Pension, Hinterbliebenenrente, Arbeitslosenleistung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Arbeits- und Beschäftigungsbeihilfe für junge Menschen mit Behinderungen, Leistung aufgrund des niederländischen Gesetzes über Arbeit und Fürsorge) einen Betrag in Höhe von € 15.000 im Jahr übersteigt. Für viele Einwohner von Deutschland, die niederländische Altersrente beziehen, wird das nachteilige Folgen haben. Weitere Informationen darüber finden Sie in meinem früheren Blog.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass das neue Steuerabkommen wahrscheinlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird (zunächst war der 1. Januar 2014 als Anfangsdatum vorgesehen). Aufgrund des Steuerabkommens wird es noch bis zu einem Jahr nach der Inkrafttretung möglich sein sich für die Anwendbarkeit des alten (günstigeren) Abkommens zu entscheiden. Diese Wahl kann bei einer Sonderfrage in der Einkommensteuererklärung getroffen werden.

Die Folgen des neuen Steuerabkommens werden also für diejenigen, die sich für das Übergangsrecht entscheiden, vom 1. Januar 2016 an tatsächlich spürbar sein.

Ergänzende Übergangsregelung

Der Staatssekretär hat erkannt, dass das neue Steuerabkommen erhebliche Konsequenzen für Einwohner von Deutschland haben kann, die niederländische Altersrente beziehen. Aus diesem Grund wird eine ergänzende Übergangsregelung gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Altersrente, die ein Einwohner von Deutschland in den Niederlanden bezieht, in den Niederlanden niedriger besteuert.

Der niedrigere Steuertarif gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
– Sie waren schon vor dem 12. April 2012 in Deutschland wohnhaft;
– Sie beziehen eine Altersrente/Pension, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung in den Niederlanden;
– Unter dem alten Abkommen werden diese Einkünfte in Deutschland besteuert;
– Die Gesamtsumme der Altersrente/Pension, Leibrente und Sozialversicherungsleistung, die Sie in den Niederlanden beziehen, übersteigt einen Betrag in Höhe von € 15.000 im Jahr;
– Die Altersrente/Pension, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung hat vor dem 1. Januar 2015 angefangen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, gilt, dass die Altersrente/Pension, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung, die Sie in den Niederlanden beziehen, während eines Zeitraums von bis zu 6 Jahren in den Niederlanden niedriger besteuert wird.

Der Versorgungsträger, der die Altersrente/Pension auszahlt, wird den niedrigeren Steuertarif nicht berücksichtigen. Die zu viel einbehaltenen Steuern werden Ihnen auf der Grundlage der Einkommensteuererklärung zurückerstattet. Ab 2016 können Sie diese Steuern auch mittels vorläufiger Rückerstattung früher zurückerhalten.

Beispiel in Bezug auf die ergänzende Übergangsregelung

Die ergänzende Übergangsregelung hat eine ziemlich komplizierte Ausarbeitung. Das nachfolgende Beispiel, das der Erläuterung zum Übergangsrecht entnommen wurde, erläutert diese Ausarbeitung.

Ein Einwohner von Deutschland ist älter als 65 Jahre. Er bezieht folgendes Lohneinkommen und folgende Altersrente in den Niederlanden:

 

niederländisches Lohneinkommen € 20.000
niederländische Altersrente € 30.000
niederländisches Gesamteinkommen € 50.000
Niederländische Steuern auf dieses Einkommen
(ohne Beiträge, Abzugsposten und Abgabenermäßigungen)
€ 9.625
Proportionalanteil der Steuern auf die Altersrente
ohne Übergangsregelung (€ 30.000 / € 50.000) * € 9.625
€ 5.775
Höchstbetrag der Steuern auf die Altersrente
auf der Grundlage der Übergangsregelung 10% (2016)
€ 3.000
Ermäßigung aufgrund der Übergangsregelung
€ 5.775 -/- € 3.000
€ 2.775

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich mit der nachfolgenden Person in Verbindung setzen:
Herr drs. R.W.M. te Kaat
+31 (0)314 369111
+31 (0)6 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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