Deutschland ändert Konditionen Selbstanzeige
So wie die niederländische Steuergesetzgebung, kennt auch die deutsche eine freiwillige Offenlegung verborgener Einkommen der Steuerzahler. Diese Verordnung ist in Deutschland unter dem Begriff ‚Selbstanzeige‘ bekannt.
Ab 1. Januar 2015 haben sich die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige geändert. Alle diejenigen Personen, die in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind (einschließlich Niederländer, die in Deutschland leben oder deren Unternehmen in Deutschland sitzt), sollten diese Änderungen zur Kenntnis nehmen.
Änderungen Selbstanzeige Deutschland
Seit 1.1.2015 ist Offenlegung ohne Strafverfolgung nur möglich, wenn der hinterzogene Steuerbetrag nicht höher als 25.000 € (bisher 50.000 €) ist. Die Gebühr, die bei Überschreitung dieses Betrages bezahlt werden muss, ist wesentlich erhöht worden (bisher 5%) und abhängig von der Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags. Für Beträge von:
- mehr als € 25.000, aber weniger als 100.000 €, beträgt der Zuschlag 10%;
- mehr als 100.000 €, aber weniger als 1 Mio. € beträgt der Zuschlag 15%;
- mehr als 1 Mio. € beträgt der Zuschlag 20%.