Unsere Spezialist(en)
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- drs. Ricardo te Kaat
- Belastingadviseur (niederländischer Steuerberater)
Unternehmer
Als Unternehmer möchten Sie Ihre Zeit und Aufmerksamkeit voll und ganz der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens widmen. Dann kann es beruhigend sein, wenn Sie sich an einen Berater wenden können, der Ihnen bei der ein oder anderen Frage unterstützend zur Seite steht. Dieser hat dank seines umfangreichen Erfahrungsschatzes und aufgrund seines Berufsstands einfacher und schneller Zugang zu Informationen aus den verschiedensten Bereichen. So kann der Deutschland Desk von Stolwijk Kelderman Ihnen beim Aufbau einer in steuerlicher Hinsicht optimalen Unternehmensstruktur sowie der Buchführung Ihrer Niederlassung in den Niederlanden behilflich sein.
Welche Aufgaben können wir für Sie und Ihre niederländische Niederlassung erledigen?
- Korrekte Buchführung entsprechend der niederländischen Gesetzgebung
- Erstellung des Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichtes
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes beim niederländischen Handelsregister
- Einreichung der Umsatzsteuererklärungen beim niederländischen Finanzamt
- Erstellung der Einkommensteuererklärungen und Einreichung beim niederländischen Finanzamt
- Erstellung der Körperschaftsteuererklärungen und Einreichung beim niederländischen Finanzamt
- Steuerliche Beratung
- Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen und Fördermitteln
Einige Beispiele aus der Praxis
- Sie führen ein innovatives Unternehmen und entwickeln selbst neue Produkte? In den Niederlanden ist es möglich, für Mitarbeiter, die an diesen Innovationen arbeiten, eine um bis zu 38% geringere Lohnsteuer abzuführen. Für Unternehmensgewinne, die aus diesen innovativen Aktivitäten resultieren, gilt ein Körperschaftsteuersatz von nur 5%! Unter welchen Bedingungen können auch Sie in den Genuss dieser Vorteile kommen?
- Ein deutscher Unternehmer mit einer Niederlassung in den Niederlanden betrieb einen Austausch von Mitarbeitern und Waren zwischen seinen beiden Niederlassungen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte das niederländische Finanzamt fest, dass beide Niederlassungen für den gegenseitigen Waren- und Personalverkehr keinen Gewinnaufschlag hantierten. Letztlich führte dies zu Nachforderungsbescheiden in Höhe von insgesamt 250.000 Euro. Wie können Sie solche Nachforderungen vermeiden?