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Ausländischer Steuerpflichtiger versteuert nicht mehr sein gesamtes Vermögen

15 Jul 2016

Sind Sie ausländischer Steuerpflichtiger („Steuerausländer“) und haben Sie Vermögen, das in den Niederlanden besteuert wird? Zum Beispiel eine Ferienwohnung? Dann versteuern Sie nicht mehr Ihr gesamtes Vermögen. Sie haben Anspruch auf den sogenannten „Vermögensteuerfreibetrag“.

Sie sind ausländischer Steuerpflichtiger, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, aber ein niederländisches Einkommen beziehen.

Welche Folgen hat dies für Ihren (vorläufigen) Steuererbescheid für 2015?

Haben Sie einen vorläufigen Steuerbescheid für 2015 erhalten, in dem auch Ihr Vermögen in den Niederlanden besteuert wird? Dann ist dieser Steuerbescheid zu hoch. Dies korrigieren wir automatisch bei der Berechnung Ihres endgültigen Steuerbescheids. Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2015 bereits eingereicht, dann brauchen Sie diese nicht anzupassen.

Müssen Sie die Steuererklärung für 2015 noch einreichen?

Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2015 noch nicht eingereicht? Wenn Sie dazu ein Papierformular nutzen, können Sie den Vermögensteuerfreibetrag darin angeben. Wo Sie diesen eintragen, hängt von dem Steuerformular ab, das Sie verwenden:
•Reichen Sie Ihre Steuererklärung digital ein? Nach dem 15. Juni ist das Onlinesteuerprogramm für 2015 aktualisiert.
•Verwenden Sie ein C-Steuerformular? Tragen Sie den Steuerfreibetrag dann unter Frage 27a ein.
•Verwenden Sie ein M-Formular? Tragen Sie den Steuerfreibetrag dann unter Frage 35f ein.

Wann ist der Steuerfreibetrag verrechnet?

Waren Sie beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Oder wohnen Sie in Suriname oder Aruba, Curaçao oder Sint Maarten? Oder wohnen Sie in Deutschland und erfüllen Sie die Voraussetzungen der 90%-Regelung? Dann wurde der Steuerfreibetrag bei der Berechnung der von Ihnen zu zahlenden Vermögensteuer bereits berücksichtigt.

Steuerbescheide für andere Jahre

Haben Sie einen Einkommensteuerbescheid für andere Jahre erhalten? Mehr Informationen zur möglichen Korrektur dieser Steuerbescheide folgen in Kürze.


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