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Anspruch auf Abfindung bei Kündigung eines Arbeitnehmer in den Niederlanden

24 Mai 2019

Ausgangspunkt

Im Kündigungsfall erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Abfindung. Dies wird als Entschädigungszahlung (NL transitievergoeding) bezeichnet. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer 2 Jahre oder länger beschäftigt war (Hinweis: Diese Voraussetzung kann möglicherweise ab 2020 vervallen). Weiterhin muss die Initiative, das Arbeitsverhältnis zu beenden oder nicht fortzusetzen, beim Arbeitgeber liegen. Dies gilt sowohl für Festangestellte als auch für Zeitarbeitnehmer.

Berechnungsverfahren der Entschädigungszahlung

Im Wesentlichen gilt:

Die Höhe der Entschädigungszahlung bei Entlassung des Arbeitnehmers ergibt sich aus 2 Teilen: dem Monatsgehalt (einschließlich Urlaubsgeld, Überstunden 13. Monatsgehalt, Bonus etc.) und der Anzahl der Dienstjahre. Die Abfindung beträgt zum 1. Januar 2019 brutto maximal 81.000 €.

Ist das Jahresgehalt höher als 81.000 €, beträgt die Abfindung maximal 1 Bruttojahresgehalt. Dieses Maximum kann jährlich indexiert werden.

In den ersten zehn Dienstjahren hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/3 des Monatsgehalts pro Dienstjahr. Ab dem zehnten Dienstjahr beträgt die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Dienstjahr.

Bis zum Jahr 2020 können für Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind und länger als 10 Jahre beschäftigt sind, andere Berechnungen gelten. Eine zeitweilige abweichende Berechnung gilt auch für Arbeitnehmer kleiner Arbeitgeber, die aus be­triebs­be­ding­ten Gründen eine Kündi­gung erhalten.


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