Treffen Sie Ihre Wahl

Sie arbeiten in den Niederlanden und wohnen in einem anderen Land? Füllen Sie dann Ihre Einkommensbescheinigung aus

15 Jul 2016

Sie wohnen in einem anderen Land, arbeiten jedoch in den Niederlanden? Oder beziehen Sie eine Leistung oder andere Einkünfte aus den Niederlanden? Geben Sie eine Steuererklärung für 2015 ab? Und sind Sie beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann müssen Sie uns für 2015 auch eine Einkommensbescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer zusenden.

Erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für die Einstufung als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Senden Sie uns dann eine Einkommensbescheinigung zu. Wenn Sie das tun, haben Sie Anspruch auf dieselben Abzüge, Steuerermäßigungen und Steuerfreibeträge wie ein Einwohner der Niederlande. Erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen? Oder senden Sie uns die Bescheinigung nicht zu? Dann stufen wir Sie als ausländischen Steuerpflichtigen ein. Sie haben dann nur beschränkt Anspruch auf Abzüge, Steuermäßigungen und Steuerfreibeträge. Solange die Einkommensbescheinigung nicht eingereicht worden ist, erhalten Sie auch keinen vorläufigen Steuerbescheid.

Steuerpartner

Haben Sie einen steuerlichen Partner? Wenn Sie beide beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer sind, muss Ihr steuerlicher Partner auch eine Einkommensbescheinigung einreichen. Dies gilt auch, wenn Ihr Partner kein Einkommen hat. Ohne Einkommensbescheinigung Ihres Partners haben Sie nur Anspruch auf die Hälfte der Steuervorteile.

Einkommensbescheinigung ausfüllen, unterschreiben lassen und versenden

Füllen Sie das Formular Einkommensbescheinigung 2015 für beschränkt ausländische Steuerpflichtige auf Ihrem Computer aus, drucken Sie es aus und lassen Sie die Bescheinigung baldmöchlichst in Ihrem Wohnsitzland unterschreiben. Dann können Sie uns diese zusenden, bevor Sie Ihre Steuererklärung für 2015 einreichen.

Wichtiger Hinweis! Können Sie uns die Einkommensbescheinigung 2015 nicht vor dem in Ihrem Steuererklärungsbrief angegebenen Datum zusenden? Beantragen Sie dann eine Fristverlängerung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.


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