Umsatzverlust und Liquiditätsprognose
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Umsatzverlust
Allgemein
Momentan wird eine neue temporäre Regelung erstellt. Diese neue Regelung ermöglicht es, mehr Arbeitgebern finanziell entgegenzukommen, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und das obendrein schneller tun zu können. Die Grundlage dieser Beteiligung an den Lohnkosten ist der Umsatzverlust. Die Regelung bezieht sich auf Umsatzrückgänge ab 1. März 2020.
Das UWV wird mit Vorschüssen auf Basis des prognostizierten Umsatzverlustes arbeiten. Danach wird dann der tatsächliche Umsatzverlust bestimmt. Der Vorschuss beträgt maximal 80 % der Lohnkosten des Arbeitgebers (und liegt damit 10 % niedriger als der maximale Beitrag von 90 %).
Die Behörden haben folgendes Beispiel für die Höhe des Lohnkostenbeitrages zur Verfügung gestellt:
- Wenn 100 % des Umsatzes entfällt, beträgt die Beteiligung 90 % der Lohnkosten eines Arbeitgebers;
- Wenn 50 % des Umsatzes entfällt, beträgt die Beteiligung 45 % der Lohnkosten eines Arbeitgebers;
- Wenn 25 % des Umsatzes entfällt, beträgt die Beteiligung 22,5 % der Lohnkosten eines Arbeitgebers;
Somit ist es entscheidend, den Umsatz richtig zu bestimmen und dem richtigen Monat zuzurechnen. Denn je größer der Umsatzverlust (Umsatz der vergangenen Monate gegenüber dem aktuellen Monat), desto größer ist die Beteiligung an den Gehaltskosten.
Bestimmung des Umsatzverlustes
Es ist noch nicht bekannt, wie der Umsatzverlust bestimmt wird. Mögliche Szenarien sind wie folgt:
- Start-ups: Hierbei lässt sich der Umsatz noch nicht verfolgen.
Somit ist es nicht klar, wie der Umsatzsatzverlust zu bestimmen ist.
- Unternehmen mit stabilem Monatsumsatz: Als Ausgangspunkt hierfür werden wahrscheinlich die Monate vor dem 1. März 2020 sein.
- Unternehmen mit saisonalen Einnahmen: Hierbei wird man wahrscheinlich das Muster der saisonalen Einnahmen 2019 zugrundlegen. Dies wird dann mit dem in Januar und Februar 2020 erzielten Umsatz verrechnet.
In allen Fällen ist die richtige Aufschlüsselung des Umsatzes einer Periode wesentlich. Eine verkehrte Aufschlüsselung kann auf Kosten der Beteiligung an den Lohnkosten gehen.
Danach wird das UWV feststellen, wie der tatsächliche Verlust ausgesehen hat. Aufgrund dessen wird eine endgültige Entscheidung getroffen und der Unterschied mit den Vorschüssen verrechnet. Bei umfangreichen Anträgen (wobei noch nicht bekannt ist, was man unter einem großen Antrag versteht) ist eine Erklärung des Wirtschaftsprüfers erforderlich.
Maßnahmen
Es ist zu erwarten, dass das UWV ab dem 30. März 2020 eine Stelle für NOW (temporäre „Noodmaatregel Overbrugging voor Werkbehoud“, Überbrückungs-Notmaßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung) eröffnet. Dann ist anzugeben, wie groß der erwartete Umsatzverlust ist.
Es ist zu empfehlen, sich bereits jetzt in Absprache mit unseren Kunden (für die das selbstverständlich gilt) ein gutes Bild vom Umsatz für 2019 und 2020 (Januar und Februar) pro Monat zu machen. Außerdem sollte man sich ein gutes Bild davon machen, welcher Umsatz in den kommenden Monaten zu erwarten ist.
Hierbei ist besonders auf eine gute Aufschlüsselung zu achten. Einige Beispiele:
- Umsatzaufschlüsselung aufgrund der erzielten Leistungen. Eliminierung vorgezogener Fakturierungen, Terminzahlungen, Endabrechnung usw.;
- Verarbeitung von Gutschriften in der gleichen Periode, in der auch die Rechnungen dazu verarbeitet wurden;
- Offenlegung von Sonderposten in diesen Monaten, um so zu seinem sauberen Vergleich zu kommen.
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Liquiditätsprognose
Allgemein
In den kommenden Wochen ist zu erwarten, dass sich die Liquiditätssituation vieler Kunden bedeutend verschlechtert. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Schuldner bezahlen aufgrund ihrer eigenen schlechteren Liquiditätssituation selbst schlechter;
- Rückgang im Umsatz;
- Der UWV-Beitrag wird frühestens für Mitte April erwartet, und Gehälter Ende März müssen trotzdem bezahlt werden.
Die Behörden haben neben der steuerlichen Finanzierungsmöglichkeit angekündigt, eine temporäre Möglichkeit für KMU-Unternehmen einzurichten, die vom Coronavirus-Ausbruch betroffen sind. Hierbei werden Finanzierungen mit einem erhöhten Garantiekredit von 50 % bis 75 % für solche KMU-Betriebe möglich, die im Kern gesund sind, um erlittene oder zu erwartende Liquiditätsprobleme aufgrund der Coronaproblematik zu mildern. Banken können auf diese Weise einfacher und schneller Kredite gewähren.
Maßnahmen
Besprechen Sie mit dem Kunden, inwieweit er eine Liquiditätsprognose für die kommenden Monate erstellt hat. Es ist zu empfehlen, mehrere Szenarien auszuarbeiten, um sich so ein Bild darüber machen zu können, welchen Einfluss jedes Szenario auf die Liquiditäten hat.
Wenn sich dann herausstellt, dass die Liquiditäten in nächster Zeit unzureichend zu sein scheinen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Aufschub von Steuerzahlungen;
- Antrag beim Finanzierer, den Bankkreditrahmen anzupassen, wobei vorstehendes zum Einsatz kommt;
- Antrag auf temporären Aufschub der Zahlung von Rückzahlungs- und Leasingzahlungs-Verpflichtungen.
Antrag auf Anpassung des Bankkreditrahmens
Banken haben selbst im Moment nur wenige Informationen über die Möglichkeiten, den Kreditrahmen anzupassen (Darlehen oder auch Erhöhung des Kreditrahmens). In einigen Fällen ist ein Fagebogen auszufüllen. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:
- Liquiditätsprognose vor und nach dem Coronavirus
- Haben Sie sich einen Plan zurechtgelegt, um die Kontinuität des Unternehmens zu gewährleisten?
- Welche Maßnahmen haben Sie neben dem Antrag auf Aufschub bereits ergriffen?
- NOW (temporäre „Noodmaatregel Overbrugging voor Werkbehoud“, Überbrückungs-Notmaßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung)
- UWV
- Belastingdienst (Finanzamt)
Bei der Bank sind lange Bearbeitungszeiten zu erwarten. Sie sollten den Antrag somit rechtzeitig angehen.
- März 2020
Haftungsausschluss
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