Arbeiten von zu Hause in der Corona-Zeit?
Wenn Sie wegen Corona von zu Hause aus arbeiten, anstatt in den Niederlanden zu arbeiten, kann dies steuerliche Konsequenzen haben.
Glücklicherweise haben die Niederlande und Deutschland Vereinbarungen getroffen, die dazu führen, dass die steuerlichen Folgen vorübergehend ignoriert werden. Die Verträge wurden kürzlich erneut bis zum 31. März 2021 verlängert.
Es wurde vereinbart, dass Arbeitstage, für die Lohn gezahlt wurde und an denen die Beschäftigung im Inland ausgeübt wurde, nur dann als in dem Land verbracht gelten, in dem der Grenzgänger die Beschäftigung ausgeübt hätte, wenn diese Maßnahmen nicht in Kraft gewesen wären, und zwar aufgrund der Krönungsmaßnahmen.
In der Situation, in der Grenzgänger zu Hause bleiben, ohne Arbeit zu verrichten, und vom Arbeitgeber Lohn erhalten, gilt das Gleiche auf der Grundlage der regulären Vertragsauslegung. Die Heimarbeit von Grenzgängern muss aufgrund der Vereinbarungen mit Deutschland nicht zu steuerlichen Änderungen führen, z.B. hinsichtlich der qualifizierten ausländischen Steuerpflicht.