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Änderungen Steuerabkommen Deutschland-Niederlande ab 01.01.2023

02 Jan 2023

Wichtige Neuigkeiten gibt es für alle Grenzgänger Deutschland-Niederlande und deren Arbeitgeber: Deutschland hat sich mit den Niederlanden auf eine Veränderung des Steuerabkommens (DBA Niederlande) verständigt. Klare Sache, oder gibt es ein Wenn und Aber? Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in einer Übersicht zusammengefasst.

Die Niederlande und Deutschland wenden für steuerliche Fragen ein Steuerabkommen an. In diesem Abkommen (DBA Niederlande) wurde festgelegt, welches der beiden Länder wann welche Einkünfte besteuern darf. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass beispielsweise Grenzgänger ihr Einkommen unerwünschterweise zweimal versteuern müssen.

Nach dem geltenden Steuerabkommen Deutschland-Niederlande sind (Leib-)Renten, Sozialversicherungsleistungen und ähnliche Leistungen im Wohnsitzland zu versteuern, sofern der Bruttobetrag dieser Leistungen insgesamt nicht höher ist als 15.000 Euro. Übersteigt der Gesamtbetrag diese Grenze jedoch, werden die Gelder in dem Land besteuert, das ausgezahlt hat.

Nun ist es oft so dass sich in Deutschland Sozialleistungen am Nettogehalt orientieren. In dem Fall müssen sie nicht versteuert werden. Wenn dann aber wie jetzt das geltende Steuerabkommen das Besteuerungsrecht dem Wohnland zuweist, kann es dazu kommen, dass die unversteuerte Einkünfte im anderen Land doch noch angegeben und versteuert werden müssen. Unterm Strich erhält ein Grenzgänger dann netto weniger als jemand ohne grenzüberschreitenden Bezug. Umgekehrt bleiben zu versteuernde niederländische Leistungen oft unversteuert, sofern das Besteuerungsrecht Deutschland zugewiesen wurde.

Die Änderungen

Praktisch und übersichtlich ist es also nicht. Deshalb haben sich Deutschland und die Niederlande auf eine Änderung ihres Steuerabkommens geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 werden Sozialleistungen (wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und ähnliche Sozialleistungen künftig immer (mit) in dem Land besteuert, aus dem sie stammen. Das kann jedoch weitreichende Konsequenzen haben. Für andere Leistungen gilt weiterhin die Grenze von 15.000 Euro (z.B. für die niederländische Rentenversicherungen AOW und ANW sowie für die deutsche Rentenversicherung).

 

Beispiel:

Sie wohnen in Deutschland und beziehen in einem Kalenderjahr Betriebsrente(n) in Höhe von 10.000 Euro sowie Sozialleistungen (z.B. WW) in Höhe von 10.000 Euro aus den Niederlanden. Der Gesamtbetrag (20.000 Euro) übersteigt den Grenzwert (15.000 Euro): auf Grundlage des geltenden Abkommens dürfen die Niederlande besteuern.

Ab dem 1. Januar 2023 werden Sozialleistungen jedoch in den Niederlanden besteuert. Bleibt übrig die Betriebsrente, die weniger als 15.000 Euro beträgt und somit im Wohnland Deutschland zu versteuern ist.

 

Möglich grundlegende Konsequenzen

Eine weitere Konsequenz spürt der Steuerpflichtige, der bislang in den Niederlanden als steuerpflichtig qualifiziert war (weil er 90% oder mehr seines Einkommens in den Niederlanden versteuert hat) und dies aufgrund der aktuellen Änderung künftig nicht mehr sein wird.

Die Folge wäre, dass er Zinsen für sein Eigenheim in Deutschland nicht mehr in seiner niederländischen Steuererklärung geltend machen kann.

Möchten Sie mehr zu grenzüberschreitenden steuerlichen Themen und allen Dos and Don’ts erfahren? Gerne helfen wir Ihnen weiter – Ihr Anruf oder Ihre E-Mail genügt. Aber vergessen Sie auch nicht, einmal einen Blick auf unser umfangreiches DE-NL Beraterwissen zu werfen.


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