Unsere Spezialist(en)
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- drs. Ricardo te Kaat
- Belastingadviseur (niederländischer Steuerberater)
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- Dianne Blij RPP
- Salarisadministrateur
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- Jan Bas Hissink
- Salarisadministrateur
Altersvorsorge Niederlande
In den Niederlanden ist es üblich, Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge als Nebenleistung zu bieten. Wir empfehlen Ihnen also, sich eingehend mit diesem Thema zu befassen, da Ihr Bewerber Sie wahrscheinlich darauf ansprechen wird, beispielsweise während des Vorstellungsgesprächs. Dabei ist es nicht immer realistisch und auch nicht korrekt, die Höhe des Gehalts und der Altersvorsorge mit dem in Deutschland Üblichen zu vergleichen.
Kann ich meinem niederländischen Mitarbeiter eine Direktzusage (Pensionszusage) machen?
Ja, das ist möglich. Wenn die Löhne des Arbeitnehmers in den Niederlanden versteuert werden, können Sie mit einem zugelassenen Versicherer ein Betriebsrentenmodell vereinbaren. Dies kann in einigen Fällen sogar verpflichtend sein.
Möchten Sie keine Regelung zur Altersvorsorge treffen? Dann können Sie erwägen, Ihren niederländischen Mitarbeiter dafür zu entschädigen, indem Sie ihm über seinen Gehaltsanspruch hinaus zusätzlich bezahlen. Dadurch ist der Arbeitnehmer wiederum in der Lage, selbst in den Niederlanden eine (alternative) Altersvorsorge zu treffen. Bitte unbedingt beachten: gesetzlich verbindliche Regelungen können Sie nicht umgehen, das ist beispielsweise der Fall, wenn diese zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in den Niederlanden vereinbart wurden. Im Zweifelsfall kann es zu Nachzahlungen kommen.