Treffen Sie Ihre Wahl

Außerhalb der Niederlande wohnen und Abzug der Hypothekenzinsen

Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, ein niederländisches Einkommen haben und eine eigene Wohnung besitzen, die mit einer Hypothek finanziert wird, können Sie möglicherweise den steuerlichen Abzug der Hypothekenzinsen in den Niederlanden nutzen. Dazu müssen Sie jedoch eine Reihe steuerlicher Bedingungen erfüllen.

Darauf gehe ich im Anschluss ein.

Qualifizierende ausländische Steuerpflicht

Zuerst ist es wichtig, dass Sie als qualifizierender ausländischer Steuerpflichtiger eingestuft werden. Ab 1. Januar 2015 wurde die qualifizierende ausländische Steuerpflicht in das niederländische Gesetz aufgenommen. Wenn ein im Ausland wohnender Steuerpflichtiger als qualifiziert eingestuft wird, erhält er die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie ein Einwohner der Niederlande. Die wichtigste Vergünstigung ist dabei, dass der Abzug der Hypothekenzinsen auf die Hypothek für die außerhalb der Niederlande gelegene eigene Wohnung angesetzt werden kann.

Qualifizierend ist der-/diejenige:
• der/die Einwohner der EU, des EWR, der Schweiz oder der BES-Inseln ist und
• wenn mehr als 90% seines/ihres Einkommens der niederländischen Einkommensteuer unterliegen und
• der/die eine Einkommenserklärung vorlegt, die durch das Finanzamt des Wohnsitzmitgliedsstaats ausgestellt wurde.

Partner können diesen Kriterien einzeln oder gemeinsam entsprechen.

Der Erhalt der Einkommenserklärung des ausländischen Finanzamts ist manchmal nicht einfach. In der Praxis stellen wir fest, dass vor allem Italien und Spanien das Formular nicht anerkennen und damit nicht oder erst spät damit arbeiten.

Unsere Erfahrung ist derzeit, dass die Einkommenserklärung praktisch für beträchtliche Probleme sorgt. Vor allem die 90%-Anforderung ist problematisch, vor allem für ein ausländisches Finanzamt. Es geht dabei nämlich um den niederländischen Einkommensteuerbegriff. Das ausländische Finanzamt müsste sich für eine ordnungsgemäße Beurteilung in die niederländische Steuergesetzgebung vertiefen. Es muss beispielsweise der Umfang des Box 3-Einkommens bestimmt werden. Haben Sie in den Niederlanden ein Bankguthaben von € 100.000? Dann werden fiktive 4% oder € 4.000 als ausländisches (!) Einkommen angesehen. Dadurch wird es für Sie schwieriger, der 90%-Anforderung zu entsprechen. Handelt es sich nicht um ein Bankguthaben, sondern um eine niederländische Ferienwohnung im Wert von € 100.000, dann werden € 4.000 als niederländisches Einkommen betrachtet. Dies ist der Fall, weil das Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht über Bankguthaben dem Wohnsitzstaat und das Besteuerungsrecht über eine Wohnung dem Land zuweist, in dem die Immobilie liegt.

Bedingungen für die Hypothek

Ab 2013 ist ein Hypothekenzinsabzug nur noch möglich, wenn diese mindestens annuitär getilgt wird und die Hypothek in maximal 30 Jahren getilgt sein wird. Für bis 1. Januar 2013 bestehende Fälle besteht ein Übergangsrecht und diese Anforderung entfällt. Für eine vor 2013 bestehende Hypothek gilt ab 2015 nur die vorgenannte Anforderung der qualifizierenden ausländischen Steuerpflicht.

Außerdem ist es ab 2013 Pflicht, dem niederländischen Finanzamt die Angaben zur Hypothek mitzuteilen. Dies ist der Fall, weil eine ausländische Bank (im Gegensatz zu einer Bank mit Sitz in den Niederlanden) nicht verpflichtet ist, diese Angaben selbst zu übermitteln. Ohne eine Meldung besteht für Sie kein Recht auf den Abzug der gezahlten Hypothekenzinsen.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist es deshalb sehr wichtig, eine Hypothek zu wählen, die den niederländischen Bedingungen entspricht, wenn Sie die Hypothekenzinsen in den Niederlanden steuerlich absetzen wollen.

Eine tilgungsfreie Hypothek von nach dem 1. Januar 2013 ist nicht qualifiziert. Auch der in Deutschland bekannte Bausparvertrag entspricht den steuerlichen Bedingungen der Niederlande nicht.

In der Praxis treffen wir leider vor allem die letztgenannte Hypothekenform häufig an. Auch falls Sie Ihr gesamtes Einkommen aus den Niederlanden erhalten, ist es im Falle eines Bausparvertrags nicht möglich, die Hypothekenzinsen in den Niederlanden steuerlich abzuziehen.

Kurze Schlussfolgerung

Falls Sie außerhalb der Niederlande wohnen und als ausländischer Steuerpflichtiger qualifiziert werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, ihre gezahlte Hypothekenzinsen in Ihrer niederländischen Einkommensteuererklärung als Abzugsposten anzusetzen. Dies kann – abhängig von Ihrer persönlichen Situation – zu einer Steuererstattung vieler Tausend Euro führen. Für nach 2013 abgeschlossene und noch abzuschließende Hypotheken ist es jedoch notwendig, eine Reihe spezifischer Bedingungen zu erfüllen.

Wenn Sie dazu noch weitere Fragen haben oder wenn Sie eine Beratung zu Ihrer speziellen Situation wünschen, helfen wir Ihnen gern weiter. Für weitere Informationen oder bei Fragen kontaktieren Sie:

Herrn R.W.M. te Kaat
0314-369111
06 – 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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