Unsere Spezialist(en)
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- drs. Ricardo te Kaat
- Belastingadviseur (niederländischer Steuerberater)
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- mr. Han Schut
- Fiscalist
Ich erhalte eine Dividende von einer niederländischen B.V. Wie wird diese in der Steuererklärung angegeben?
Nachdem Sie eine Steuererklärung zur Dividendenausschüttung in den Niederlanden eingereicht haben, erfolgt gleichzeitig die Erhebung der Quellensteuer in Höhe von 15% (dividendbelasting). In Deutschland wiederum müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und zahlen so die über die 15% in den Niederlanden hinausgehende (deutsche) Steuer. Ist eine GmbH dagegen selbst (Mit-)Anteilseigner einer niederländischen B.V., dann ist in der Regel keine Steuer fällig und braucht diese Dividende in der Steuererklärung nicht berücksichtigt zu werden.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen mit Steuererklärung in der Niederlande?
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Gemeinsam besprechen wir Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche und stellen Ihnen dabei die richtigen Fragen. So wägen wir Vorteile und Chancen, aber auch Nachteile und Risiken ab und Sie treffen letztlich eine fundierte Entscheidung. Möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren oder zunächst lieber telefonisch informiert werden? Die Kontaktdaten unserer Spezialisten finden Sie auf dieser Seite.