Treffen Sie Ihre Wahl

Ein guter steuerlicher Start bei Geschäften in den Niederlanden

18 Feb. 2025

Die Niederlande sind weltweit für ihr günstiges Geschäftsklima bekannt. Mit einer starken Wirtschaft, einer gut ausgebauten Infrastruktur und günstigen Steuervorschriften zieht unser Land viele Unternehmer aus dem In- und Ausland an. Sind Sie daran interessiert, in den Niederlanden geschäftlich tätig zu werden? Dann sollten Sie eine Reihe von steuerlichen Aspekten beachten. Steuerexperte Ricardo te Kaat nennt Ihnen fünf davon.

Von Ricardo te Kaat, leitender Steuerexperte

Ich bin schon seit geraumer Zeit in der Steuerbranche tätig. Schon bald habe ich festgestellt, dass ich mich besonders für das internationale Steuerwesen interessiere. Es gibt nichts Schöneres, als einem nicht-niederländischen Unternehmer dabei zu helfen, sich in den Möglichkeiten und Tücken des niederländischen Steuerrechts und der niederländischen Vorschriften zurechtzufinden. Das ist gar nicht so einfach, denn es ist mit viel Arbeit verbunden. Und es ist besonders wichtig, sich von einem anderen Land aus mit dem niederländischen Markt vertraut zu machen. Sie können dabei nämlich:

  • Entdecken, welche steuerlichen Verpflichtungen Sie erfüllen müssen
  • Ihre Steuervorteile optimieren
  • Doppelbesteuerung vermeiden
  • Herausfinden, welche Unternehmensstruktur für Sie am besten geeignet ist
  • Arbeits- und Sozialversicherungskosten berücksichtigen

Wenn Sie sich das richtige Wissen aneignen, können Sie als Unternehmer nicht nur Kosten sparen, sondern auch dafür sorgen, dass Ihre Geschäftstätigkeit in den Niederlanden reibungsloser und effizienter abläuft. Ich habe 5 Punkte für Sie zusammengestellt, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie in den Niederlanden ein geschäftlich tätig werden.

1. Wählen Sie die richtige Unternehmensform          

Einer der ersten Schritte ist die Wahl einer Rechtsform für Ihr Unternehmen. Die Rechtsform hat Auswirkungen auf:

  • Ihre gesetzliche Haftung
  • Die Höhe der zu zahlenden Steuern

Sie können z. B. über eine Betriebsstätte (eine feste Niederlassung, z. B. ein Büro oder eine Fabrik) eines ausländischen Unternehmens oder über eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) beginnen. Wenn Sie als ausländischer Unternehmer in den Niederlanden als Privatperson tätig werden wollen, können Sie in den Niederlanden ein Einzelunternehmen oder eine offene Handelsgesellschaft (VOF) gründen.

Jede dieser Rechtsformen hat Auswirkungen darauf:

  • Wie Sie Steuern zahlen
  • Welche administrativen Verpflichtungen Sie haben
  • Wie Gewinne besteuert werden

Übernahme eines bestehenden Unternehmens

Manchmal ist es möglich, ein bestehendes niederländisches Unternehmen zu übernehmen. Das kann z. B. interessant sein, wenn das bestehende Unternehmen bereits Tätigkeiten ausübt, die auch Sie in den Niederlanden durchführen möchten. Es kann aber auch interessant sein, wenn ein solches Unternehmen bereits über die erforderlichen Genehmigungen verfügt. Die Übernahme eines Unternehmens kann den Start einer Geschäftstätigkeit in den Niederlanden erheblich beschleunigen.

Integration in eine ausländische Unternehmensstruktur

Es ist auch wichtig zu bestimmen, wie Sie Ihre niederländische Gesellschaftsform am besten mit Ihrer bestehenden ausländischen Gesellschaftsstruktur abstimmen. Ist es sinnvoll, Ihr niederländisches Unternehmen der ausländischen Gesellschaft unterzuordnen oder ist es besser, dieses direkt von privat zu gründen? Ist eine Holdingstruktur wünschenswert oder ist es besser, die Aktivitäten in mehreren Betriebsgesellschaften unterzubringen? Sie sehen: Die Antwort auf diese Frage hängt von vielen Faktoren ab. Meine Beratung dazu ist daher immer maßgeschneidert.

Achtung!

Meine Kollegen und ich stellen regelmäßig fest, dass in den Niederlanden bereits eine Betriebsstätte mit allen damit verbundenen (steuerlichen) Verpflichtungen besteht, ein Unternehmer dies aber nicht weiß. Denken Sie dabei an Fälle, in denen Ihr Unternehmen bereits einen Raum in den Niederlanden belegt oder Sie dort bereits einen Vertreter haben.

2. Informieren Sie sich über interessante Steuervorteile für bv’s

Es kann interessant sein, für Ihr Unternehmen in den Niederlanden eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung („BV“) zu gründen. Warum sollten Sie das tun?

  • Eine BV hat eine beschränkte Haftung
  • Die Gewinne einer BV werden bis zu 200.000 € mit 19 % Körperschaftsteuer besteuert, darüber beträgt die Gewinnsteuer 25,8 % > Diese Abgabe ist oft niedriger als die vergleichbare ausländische Körperschaftsteuer

Innovationsbox für innovative BVs

Wenn Ihre BV innovative Tätigkeiten ausübt, kommen Sie wahrscheinlich für die „Innovationsbox“ in Frage. Diese reduziert den Körperschaftssteuersatz für Gewinne aus Innovationen. Es gilt dann ein Satz von 9 statt 15 %.

3. Planen Sie, wie Sie mit der Umsatzsteuer verfahren wollen

Wenn Transaktionen zwischen ausländischen Unternehmen und Ihrem niederländischen Unternehmen stattfinden, ist es wichtig, die umsatzsteuerlichen Auswirkungen im Auge zu behalten. Sollte ausländische oder niederländische Mehrwertsteuer berechnet werden? Oder kann die Mehrwertsteuer entfallen? Oder können Sie diese verlagern? Haben Sie Anspruch auf eine Steuerbefreiung?

Warentransaktionen zwischen internationalen Unternehmen, die Übertragung von Lagerbeständen und so genannte A-B-C-Transaktionen mit einem Hersteller, einem Händler und einem Endabnehmer – all das sind Fragen, die in Bezug auf die Mehrwertsteuer Kenntnisse und Fachwissen erfordern. Denn wenn Sie etwas übersehen oder davon ausgehen, dass das niederländische System dasselbe ist wie das ausländische, können die finanziellen Folgen enorm sein.

4. Berücksichtigen Sie den internationalen Aspekt

Bei internationalen Geschäften sind eine Reihe weiterer Aspekte erwähnenswert und wichtig:

Bestimmen Sie den richtigen Preis

Wenn Sie eine Muttergesellschaft mit (internationalen) Tochtergesellschaften haben und zwischen ihnen Waren, Dienstleistungen oder geistiges Eigentum handeln, sind Verrechnungspreise wichtig. Dabei geht es darum, faire, marktbasierte Preise zwischen ihnen zu ermitteln.

Vermeiden Sie die Doppelbesteuerung

Schauen Sie sich auch die Steuerabkommen genau an: Welches Land darf auf welche Einkommenskomponente Steuern erheben? Ehe Sie sich versehen, können Sie in beiden Ländern fälschlicherweise die gleiche Steuer zahlen. Bei der Beurteilung, welches Land das (Gehalts-)Einkommen von Arbeitnehmern besteuern darf, ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Es ist nicht immer nur das eine oder das andere. Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten (was sogar der Fall sein kann, wenn ein Arbeitnehmer in einem anderen Land lebt und von zu Hause aus arbeitet!), besteuern oft beide Länder einen Teil des Einkommens des Arbeitnehmers.

Informieren Sie sich über Sozialversicherung und Beiträge

Sie müssen sich auch darüber bewusst sein, in welchem Land ein Arbeitnehmer oder Sie selbst als Unternehmer sozialversichert sein müssen. In welchem Land müssen Sie Beiträge zahlen? Wo haben Sie Anspruch auf Leistungen, z. B. bei Invalidität oder Arbeitslosigkeit? Wie hoch sind diese Leistungen?

Denken Sie auch an den Aufbau von Rentenansprüchen. Wo baut der Arbeitnehmer eine Rente auf? Wie hoch ist diese Rente? Ist es notwendig, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen?

In der Praxis stelle ich immer wieder große Unterschiede zwischen den Sozialversicherungssystemen der einzelnen Länder fest. Sogar innerhalb der EU!

5. Kenntnis der Unterschiede zwischen ausländischem und niederländischem Recht

Wenn Sie in den Niederlanden geschäftlich tätig sind, gilt meist niederländisches Recht. Das bedeutet, dass es sehr unklug ist, mit einem ausländischen Vertrag zu arbeiten und ihn dann ins Niederländische zu übersetzen und in den Niederlanden anzuwenden. Das liegt daran, dass ausländisches Recht nie mit niederländischem Recht gleichzusetzen ist. So kann es passieren, dass eine Vereinbarung, die Sie in den Niederlanden für korrekt halten, sich als gegenstandslos erweist oder sogar gegen Sie arbeitet.

Zögern Sie nicht, sondern lassen Sie sich gut beraten

Sie sind sich jetzt unsicher, ob Sie als ausländischer Unternehmer in den Niederlanden geschäftlich tätig werden wollen? Das ist nicht nötig. Unser Land bietet wunderbare Möglichkeiten für ein starkes Unternehmertum. Machen Sie sich nur bewusst, dass nichts gleich ist. Die steuerlichen und rechtlichen Vorschriften mögen ähnlich aussehen, aber sie sind nie genau gleich. Seien Sie aufmerksam und informieren Sie sich gut.

Haben Sie spezielle Fragen zur geschäftlichen Tätigkeit, zu Steuern oder rechtlichen Strukturen in den Niederlanden? Fragen Sie mich gerne. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail, ich helfe Ihnen gerne weiter. Und haben Sie eine Frage zu Unternehmensübernahmen oder zur Unternehmensbewertung? Dann vermittle ich Sie gerne an meine KollegInnen bei Stolwijk vanWijk.

Ricardo te Kaat
Leitender Steuerexperte
T +31 (0)6 1127 4485
E ricardotekaat@stolwijkkelderman.nl


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