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Ermittlung von Unternehmensgewinnen in den Niederlanden

03 Mrz 2015

In diesem Blog erläutern wir, wann von einem Unternehmensgewinn die Rede ist. Dabei geht es um Unternehmen, die von einer oder mehreren natürlichen Personen betrieben werden. Der Gewinn wird einkommensbesteuert.

Unternehmen und Einkommenssteuer

Sie betreiben ein Unternehmen, wenn Sie über eine kontinuierliche Organisation von Kapital und Arbeit verfügen, mit der sie am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und nicht nur einen Vorteil anstreben, sondern auch billigerweise einen Vorteil erwarten können.

In Bezug auf die Einkommenssteuer achtet die niederländische Steuerbehörde dabei auf unter anderem Folgendes:

  • Die Betriebskontinuität
  • Ihre Gewinnprognose
  • Wie Sie sich der Außenwelt präsentieren
  • Wie viele Auftraggeber Sie haben
  • Den Umfang Ihrer Investitionen

Unternehmer im Sinne der Einkommenssteuer

Als einkommenssteuerpflichtiger Unternehmer werden Sie dann betrachtet, wenn:

  • das Unternehmen für Ihre Rechnung betrieben wird und
  • Sie unmittelbar für die Verpflichtungen des Unternehmens haften.

Die Steuerbehörde unterscheidet noch zwischen Unternehmern, die mehr und weniger als 1.225 Stunden im Jahr für ihr Unternehmen aufwenden. Dieser Unterschied ist hauptsächlich für die Gewährung von Steuervergünstigungen von Belang. Siehe dazu den Blog „Steuervergünstigungen in den Niederlanden“.

Ermittlung des einkommenssteuerbaren Gewinns

Der zu versteuernde Gewinn wird anhand betriebswirtschaftlicher Regeln festgestellt, jedoch gemäß der niederländischen Steuergesetzgebung korrigiert. Bestimmte Ausgaben werden zum Beispiel als Unternehmenskosten betrachtet, nicht jedoch als steuerlich abzugsfähige Kosten. Siehe dazu den Blog „Beschränkungen beim Kostenabzug“.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich mit den nachfolgenden Personen in Verbindung setzen:

Herr drs. Ricardo te Kaat
+31 (0)314 369111
+31 (0)6 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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