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Formale Aspekte bei Niederlassung in den Niederlanden

10 Feb 2015

In diesem Blog erläutern wir, welche Niederlassungsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie ein Unternehmen in den Niederlanden betreiben möchten.

Verpflichtungen gegenüber der niederländischen Industrie- und Handelskammer

Wenn Sie eine ausländische Gesellschaft mit einer Niederlassung in den Niederlanden haben, müssen Sie sich im Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel (im Folgenden „KvK“) eintragen. Aber auch wenn Ihre Gesellschaft keine Niederlassung in den Niederlanden hat, müssen Sie sich im Handelsregister eintragen, sofern Sie in den Niederlanden unternehmerisch tätig sind. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht unter der Rechtsform einer Gesellschaft betreiben, sondern zum Beispiel als Einzelunternehmen.

Zum Eintragen eines Unternehmens müssen Sie im Prinzip persönlich bei der KvK vorsprechen und sich ausweisen, auch wenn Sie im Ausland wohnhaft sind. Ist das jedoch nicht möglich, reicht es auch, wenn Sie einige Eintragungsformulare zusammen mit einer beglaubigten Kopie Ihres Ausweisdokuments und einem Auszug aus dem Melderegister Ihres Wohnorts im Original einsenden.

Zum Eintragen einer Niederlassung in den Niederlanden ist Formular 6 zu verwenden und für das Eintragen von Funktionären Formular 11. Zusätzlich zu diesen Eintragungsformularen müssen Sie Ihrem Eintragungsantrag folgende Unterlagen beifügen:

  • Eine Abschrift der Gründungsurkunde
  • Eine Abschrift der geltenden Satzung, sofern diese in einer separaten Urkunde stehen
  • Eine Abschrift der Urkunde, aus der die Ernennung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hervorgeht, z. B. des „Certificate of Incumbency“
  • Ein offizieller Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Gründungsland (maximal einen Monat alt)

Die Abschriften müssen beglaubigt sein. Diese Unterlagen dürfen auch in deutscher Sprache eingereicht werden.

Selbstverständlich können die Steuerberater von Stolwijk Kelderman auch die Eintragung bei der KvK für Sie übernehmen.

Verpflichtungen gegenüber der niederländischen Steuerbehörde

Nachdem Sie sich im Handelsregister der KvK eingetragen haben, schickt die Steuerbehörde Ihnen ein Formular mit Fragen zu Ihrer Steuerpflichtigkeit in den Niederlanden zu. Anhand des von Ihnen ausgefüllten Formulars beurteilt die Steuerbehörde, ob Sie in den Niederlanden einkommensteuerpflichtig, körperschaftssteuerpflichtig, lohnsteuerpflichtig oder umsatzsteuerpflichtig sind.

Nachdem die Steuerbehörde Ihre Steuerpflichtigkeit näher bestimmt hat, erhalten Sie eine Aufforderung zur regelmäßigen (monatlichen, dreimonatlichen oder jährlichen) Einreichung einer Steuererklärung.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich mit den nachfolgenden Personen in Verbindung setzen:

Herr drs. Ricardo te Kaat
+31 (0)314 369111
+31 (0)6 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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