Ihr Unternehmenssitz befindet sich nicht in den Niederlanden: Müssen Sie Lohnabgaben einbehalten?
Diese Informationen gelten nur dann für Sie, wenn Sie als Arbeitgeber nicht in den Niederlanden ansässig sind und Mitarbeiter beschäftigen, die in den Niederlanden wohnen oder arbeiten. In diesem Fall müssen Sie beurteilen, ob Sie in den Niederlanden Lohnabgaben bezahlen müssen. Es kann sein, dass Sie nur Lohnsteuer oder nur einen oder mehrere Sozialversicherungsbeiträge (Einheitsversicherungen, Arbeitnehmerversicherungen und Krankenversicherung) einbehalten oder bezahlen müssen. In manchen Fällen müssen Sie allerdings sämtliche Lohnabgaben einbehalten. Hier finden Sie mehr zu den folgenden Themen:
Wann müssen Sie Lohnabgaben einbehalten?
Wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind und Mitarbeiter beschäftigen, die in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, müssen Sie in manchen Fällen in den Niederlanden (einen Teil der) Lohnabgaben einbehalten.
Was sind Lohnabgaben?
Die Lohnabgaben setzen sich aus folgenden Abgaben zusammen
Einbehaltung von Lohnabgaben
Wenn Sie Lohnabgaben einbehalten, gelten mehrere administrative Verpflichtungen.
Wünschen Sie weitergehende Informationen oder haben Sie Fragen? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt auf mit:
Ricardo te Kaat, niederländischer Steuerberater
+31-(0)6 – 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl