Kein vorläufiger Steuerbescheid für 2015 für beschränkt steuerpflichtige Steuerausländer
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Haben Sie für 2015 eine Einkommensteuererklärung eingereicht? Wir streben danach, den (vorläufigen) Steuerbescheid innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung Ihrer Steuererklärung zu erteilen. Manchmal gelingt dies jedoch nicht.
Sind Sie beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer? Dann können wir Ihnen den (vorläufigen) Einkommensteuerbescheid für 2015 nicht innerhalb von 3 Monaten erteilen.
Sie sind ausländischer Steuerpflichtiger („Steuerausländer“), wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, aber ein niederländisches Einkommen beziehen. Sie sind beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer, wenn Sie mindestens 90% Ihres Welteinkommens in den Niederlanden versteuern und eine Reihe anderer Bedingungen erfüllen.