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Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit unserem Spezialisten, Ricardo te Kaat, unter  +31 (0) 316 740 175

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Krankmeldung und Lohnfortzahlung Niederlande

Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass in den Niederlanden im Falle einer Krankmeldung eines Arbeitnehmers eine Pflicht zur Lohnfortzahlung Niederlande von zwei Jahren gilt. Sie können sich gegen dieses Risiko versichern, dies erfordert in der Regel jedoch eine Eintragung in das niederländische Handelsregister. Es gibt zwar Versicherer, die Sie auch ohne eine solche Eintragung als Versicherten aufnehmen, solche Parteien verlangen häufig jedoch Wucherbeträge für die Bereitstellung einer Police.

Die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Falle einer Krankmeldung führt häufig zu einem prekären Problem. Einerseits möchte Ihr niederländischer Mitarbeiter mit Blick auf seine Altersvorsorge gut abgesichert sein. Andererseits möchten Sie als Arbeitgeber möglicherweise nicht mit allen Nachteilen, die mit dem Status als Steuerpflichtiger in den Niederlanden verbunden sind, konfrontiert werden. Es hängt dann von Ihrer individuellen Situation und Ihren Geschäftsaktivitäten ab, ob es sich empfiehlt, Ihr Unternehmen in den Niederlanden zu registrieren. Indem wir Ihnen die richtigen Fragen stellen und Ihnen mit unserem Wissen zur Seite stehen, können Sie wiederum die richtigen Entscheidungen treffen.

In welchem ​​Land ist Ihr Mitarbeiter sozialversichert?

Nach europäischem Recht müssen Sie feststellen, in welchem ​​Land Ihr Arbeitnehmer sozialversichert ist. Sie müssen sämtliche Beiträge im richtigen Land abführen. Glücklicherweise wird die Entrichtung dieser Beiträge in den Niederlanden sehr effizient arrangiert. Nach der Einreichung Ihrer Steuererklärung führen Sie einen Betrag an die niederländische Steuerbehörde ab; diese veranlasst die weitere Verteilung der Beiträge an die zuständigen (Sozial-)Behörden.

Ein Arbeitnehmer ist im Land, in dem er lebt, sozialversichert, sobald er dort zu 25% oder mehr seiner Zeit arbeitet. Arbeitet Ihr Mitarbeiter in mehreren Ländern, jedoch in keinem zu mehr als 75%? Dann ist er in dem Land, in dem Sie als Arbeitgeber Ihren Sitz haben, sozialversichert. In der Praxis werden diese 25% schnell erreicht, beispielsweise durch gelegentliche Home-Office-Arbeiten usw. Dies ist für Ihren niederländischen Mitarbeiter von Vorteil: die Entstehung von Ansprüchen aus der gesetzlichen und der (verpflichtenden) betrieblichen Altersvorsorge verläuft optimal. Für Sie als Arbeitgeber sind die Folgen jedoch weitreichend: Sie werden mit umfangreichen niederländischen Regeln und Gesetzen konfrontiert, die sich oftmals deutlich vom deutschen System unterscheiden.

Es ist dabei wichtig, für alle Angelegenheiten die richtigen Vorkehrungen zu treffen und zu dokumentieren. Der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden innerhalb Europas verläuft immer reibungsloser und es kommt verstärkt zu Nachfragen und der Anforderung zusätzlicher Angaben. Die Kennzeichenregistrierung, der Kauf von Flugtickets usw. gelten dabei immer auch als Nachweis für den Wohnsitz Ihres Mitarbeiters in einem bestimmten Land. Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit kann jedoch zu erheblichen, zusätzlichen Belastungen führen. Dies gilt vor allem wenn Sachverhalte rückwirkend (bis zu 12 Jahre oder darüber hinaus) neu bewertet werden.

A1-Formular

In dem Land, in dem Ihr Mitarbeiter sozialversichert ist, kann die zuständige Behörde als Bestätigung eine sogenannte A1-Erklärung ausstellen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen dabei, und bei Lohnfortzahlung Niederlande, den richtigen Weg zu finden.

Wie schließe ich mich einem niederländischen Arbeitsschutzdienst an?

In den Niederlanden wird mit Arbeitsschutzdiensten (“arbo-dienst”) zusammengearbeitet. Diese Organisationen begleiten Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle einer (langfristigen) krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sobald sich einer Ihrer Mitarbeiter krankmeldet, wird dies nach einer bestimmten Zeit von einem Fallmanager („casemanager“) aufgegriffen, der den weiteren Prozess leitet. Dieser berät Sie beispielsweise beim Einsatz eines Betriebsarztes oder bei sonstigen Handlungen. Der Fallmanager sorgt auch für den korrekten Prozessverlauf und die nötige Aktenführung, so dass die niederländischen Regelungen und Gesetze auch eingehalten werden. Dies hilft Ihnen wiederum, unnötige Kosten und Risiken zu minimieren oder gar ganz zu vermeiden. Wenn Ihr Mitarbeiter in den Niederlanden sozialversichert ist, ist die Teilnahme an einem Arbeitsschutzdienst für Sie als Arbeitgeber verpflichtend. Wir stellen gerne den Kontakt zu einem zertifizierten Arbeitsschutzdienst her und regeln Ihre Mitgliedschaft für Sie.

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