Unsere Spezialist(en)
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- drs. Ricardo te Kaat
- Belastingadviseur (niederländischer Steuerberater)
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- mr. Han Schut
- Fiscalist
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- Daphne Vosbeek
- Junior Fiscalist
Wann muss ich mich ins niederländische Handelsregister eintragen lassen?
Wenn Sie in den Niederlanden unternehmerisch tätig sind, müssen Sie sich grundsätzlich ins Handelsregister bei der niederländischen Handelskammer (KvK) eintragen lassen. Gleichzeitig wird bereits seit geraumer Zeit zwischen Steuerexperten, dem Finanzamt und der Handelskammer über die Situation für ausländische Unternehmen in den Niederlanden gestritten. Diese Diskussion dreht sich im Wesentlichen um die Frage, ob die Steuer- und Zollverwaltung bestimmte Geschäftsvorgänge überhaupt als unternehmerische Tätigkeit – in den Niederlanden – betrachten soll und darf. Denn die Antwort auf diese Frage ist für deutsche Unternehmer von erheblicher Bedeutung – steuerlich wie finanziell.
Lassen Sie sich nicht ohne Weiteres ins Handelsregister eintragen!
Eine Eintragung Ihres Unternehmens ins niederländische Handelsregister ist nicht immer die sinnvollste Wahl. Sind Sie bereits eingetragen, dann haben Sie wahrscheinlich Post von den niederländischen Steuerbehörden erhalten oder bekommen diese in Kürze.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie zur Eintragung verpflichtet sein, diese jedoch nicht vorgenommen haben, riskieren Sie eine Geldstrafe.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Beabsichtigen Sie, ein Unternehmen in den Niederlanden zu gründen, dann stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche mit Ihnen und stellen Ihnen dabei die richtigen Fragen. So wägen wir Vorteile und Chancen, aber auch Nachteile und Risiken gemeinsam ab und Sie können letztlich eine fundierte Entscheidung treffen. Möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren oder zunächst lieber telefonisch informiert werden? Die Kontaktdaten unserer Spezialisten finden Sie auf dieser Seite.