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Selbstanzeige in den Niederlanden

06 Mrz 2015

Durch Selbstanzeige können in den Niederlanden höhere Strafen verhindert werden, wenn Sie in der Vergangengheit Steuern hinterzogen haben. Ohne Selbstanzeige kann eine Geldstrafe in der Höhe von 300% der Einkommensteuer auferlegt werden. Auch Haftstrafen sind möglich. Wenn Sie aber vor dem 1. Juli 2015 eine Selbstanzeige machen, beträgt die Geldstrafe nur 30% der Einkommensteuer. Ab dem 1. Juli 2015 wird das 60% sein.

Wichtig ist hier, dass Sie die Selbstanzeige machen, bevor das Finanzamt ein Verfahren einleitet, der Steuerprüfer bei Ihnen vorbei gekommen ist oder Sie die Information erhalten haben, dass gegen Sie ermittelt wird.


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