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Teil 1 : Steuerliche Hinweise für niederländische Unternehmen die in Deutschland tätig werden oder andersherum

19 Jan 2024

Die niederländischen und deutschen Gesetze für Unternehmer und Arbeitnehmer sind ähnlich, aber nicht identisch. Abweichungen und unterschiedliche Erwartungen können zu unangenehmen Überraschungen und Nachteilen führen. Wenn Sie als niederländisches Unternehmen in Deutschland tätig werden wollen oder umgekehrt, lassen Sie sich vorher gut beraten. Lesen Sie jetzt Teil 1 des Blogs von Steuerexperte Ricardo te Kaat mit einer ersten Reihe von praktischen Beispielen.

 

Von Ricardo te Kaat, Steuerexperte

 

In unserer täglichen Steuerberatungspraxis beraten meine Kollegen und ich in vielen Steuerangelegenheiten mit Bezug zu den Niederlanden. Niederländische Unternehmer, die in Deutschland auf den Markt kommen, deutsche Unternehmer, die Herausforderungen in den Niederlanden annehmen, Arbeitgeber, die einen im Ausland lebenden Arbeitnehmer einstellen, Niederländer, die nach Deutschland auswandern, und so weiter. Als Nachbarländer haben wir viele Ähnlichkeiten in den Gesetzen und Vorschriften, aber… es ist nie identisch. Es gibt offensichtliche Unterschiede. Und diese können – wenn Sie sich nicht richtig informieren oder informieren lassen – zu unerwarteten nachteiligen Folgen führen. Zum Beispiel sind Steuerbefreiungen in einem Land nicht zwangsläufig auch in einem anderen freigestellt. Einige der Unterschiede möchte ich in zwei Blogs mit praktischen Beispielen erläutern. Hier Teil 1.

 

1. BV-Struktur mit einer STAK

Eine einzelne BV ist keine BV, so denkt man in den Niederlanden. Hier entscheidet man sich oft für einen „Weihnachtsbaum“ als Struktur. In Deutschland wirddas etwas misstrauisch betrachtet. Vor allem, wenn es um die Stichting Administratiekantoor (STAK) geht, die häufig in niederländischen Weihnachtsbaumstrukturen enthalten ist.

Wenn ein Geschäftsinhaber von einem niederländischen Unternehmen in Deutschland lebt, kann die Gründung einer STAK erhebliche Konsequenzen haben. In den Niederlanden besagt das Gesetz, dass die Zertifizierung – wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt wird – keine Konsequenzen für verschiedene Steuern hat. In Deutschland ist dies nicht direkt der Fall. Formal gilt da dass die Übertragung von Anteilen auf eine STAK, wie in den Niederlanden, eine Veräußerung ist. Aber während es in den Niederlanden diesbezüglich Ausnahmen gibt, müssen Sie in Deutschland einfach die verschiedenen Steuern begleichen, wenn eine STAK dazwischengeschaltet wird.

 

2. Dividende und eine Struktur mit einer GmbH

In den Niederlanden gibt es, wie bereits erwähnt, oft Unternehmensstrukturen mit vielen Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Dabei stoßen wir auch oft auf ausländische Gesellschaften, wie z.B. eine GmbH. Wenn eine GmbH in der Struktur enthalten ist, ist es wichtig, sie richtig zu positionieren. Es ist nämlich nicht so, dass in Deutschland keine Steuern fällig werden, wenn Dividenden von einer GmbH an die niederländische Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Auch dann nicht, wenn die Gesellschafterin der GmbH eine niederländische Holdinggesellschaft ist. Die Strukturierung einer GmbH funktioniert in unserer Beratung also völlig anders als bei einer niederländischen BV.

 

3. Grunderwerbsteuer und eine Struktur mit deutschen Immobilien

Es gibt eine Struktur, innerhalb derer es deutsche Immobilien gibt. Zum Beispiel ein „Weihnachtsbaum“ aus BVs mit einer GmbH am unteren Ende. Sehr wichtig ist hier, dass die Umstrukturierung auch aus deutscher Sicht richtig beurteilt wird. Eine Änderung der Beteiligung an der Spitze der Gruppe (z.B. die Einbringung einer Holdinggesellschaft) kann zu einer Grunderwerbsteuerpflicht in Deutschland führen. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich das Anteilsverhältnis an der Spitze des Konzerns ändert (z.B. bei Verkauf, Schenkung oder Erbschaft). Dies macht deutlich: Das Fehlen von (steuerlichen) Konsequenzen in den Niederlanden bedeutet nicht, dass auch in Deutschland keine Abgaben anfallen.

 

4. Arbeitseinsatz in Deutschland

Ein niederländisches Unternehmen wird ein Projekt in Deutschland durchführen. Dieses Projekt dauert acht Monate. Nach dem Abkommen entsteht keine Betriebsstätte, weil das Projekt weniger als 12 Monate dauert.

Nach deutschem Recht entsteht jedoch nach 6 Monaten eine Betriebsstätte für Lohnsteuerzwecke, so dass die Lohnsteuer in Deutschland gezahlt werden muss. Eine Steuerpflicht entsteht auch, wenn sich die Arbeitnehmer weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhalten. Sie können die Steuer zwar später zurückfordern, indem Sie eine Steuererklärung einreichen, aber das ist ein zusätzlicher Schritt, den Sie unternehmen müssen.

Wenn das Projekt länger als 12 Monate dauert, werden auch Körperschaftssteuer und möglicherweise Umsatzsteuer fällig.

 

Möchten Sie mehr erfahren?

In Teil 2 meines Blogs vier weitere interessante Hinweise, wenn es um die Unterschiede zwischen der niederländischen und der deutschen Gesetzgebung geht. Seien Sie sich bewusst, dass die niederländische und die deutsche Gesetzgebung zwar ähnlich, aber nie genau gleich sind. Eine kleine Abweichung kann einen großen Unterschied ausmachen. Wir wissen, dass es eine Herausforderung ist, mit den neuesten Gesetzen und Vorschriften Schritt zu halten, und unterstützen Sie daher gerne. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail und wir werden uns Ihre spezielle Situation genauer ansehen. Auf diese Weise können wir gemeinsam unangenehme Überraschungen vermeiden.

Lesen Sie Teil 2 von Ricardo te Kaats Blog  ‘Steuerliche Hinweise für niederländische Unternehmen die in Deutschland tätig werden – oder andersherum’ und finden Sie heraus, worauf Sie steuerlich achten müssen, wenn Sie Geschäfte tätigen oder Mitarbeitende einstellen.

 

Ricardo te Kaat, Steuerexperte
T +31 (0)314 369 111
E r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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