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Steuerpflicht in den Niederlanden

17 Feb 2015

In diesem Blog erläutern wir, wann Sie in den Niederlanden als juristische Person steuerpflichtig sind. Außerdem gehen wir kurz auf den Steuersatz ein, nach dem Unternehmensgewinne in den Niederlanden besteuert werden.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Haben Sie Ihren Sitz als juristische Person in den Niederlanden, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Dann werden über all Ihre Einkünfte niederländische Steuern erhoben, auch wenn diese außerhalb der Niederlande erwirtschaftet werden. Sie haben Ihren Sitz in den Niederlanden, wenn die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen in den Niederlanden getroffen werden. Dazu brauchen Sie eine physikalische Niederlassung in den Niederlanden. Werden die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen außerhalb der Niederlande getroffen (auch wenn Sie über ein Büro oder eine andere Niederlassung in den Niederlanden verfügen), unterliegen Sie nicht der niederländischen Steuerpflicht.

Beschränkte Steuerpflicht

Wenn Ihre Gesellschaft nicht nach niederländischem Recht gegründet wurde und die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen nicht in den Niederlanden getroffen werden, sind Sie nur dann in den Niederlanden steuerpflichtig, wenn dort ein Anknüpfungspunkt für die Steuererhebung besteht. Das ist unter anderem der Fall, wenn Sie in den Niederlanden Betriebstätigkeiten mittels einer so genannten festen Einrichtung ausüben. Eine feste Einrichtung ist eine Betriebsstätte in den Niederlanden, die ausreichend ausgestattet ist, um als selbstständiges Unternehmen funktionieren zu können, zum Beispiel ein Laden, eine Filiale, eine Werkstatt, eine Fabrik oder ein Büro in den Niederlanden. Warenlager, Lagerräume, Firmentransporter und Litfaßsäulen werden nicht als feste Einrichtung betrachtet. Sollten Sie über eine feste Einrichtung in den Niederlanden verfügen, werden nur über den Ertrag der festen Einrichtung niederländische Steuern erhoben.

Doppelbesteuerung

Das oben Ausgeführte kann bedeutet, dass Ihr Betriebsertrag sowohl in dem Land, in dem Sie Ihren Sitz haben, als in dem Land, in dem Sie über eine feste Einrichtung verfügen, besteuert wird. Da eine Doppelbesteuerung nicht wünschenswert ist, bestehen zwischen mehreren Ländern Steuerabkommen, in denen geregelt ist, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Niederlande haben mit vielen Ländern, unter anderem auch mit Deutschland, Abkommen zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung geschlossen.

Steuersatz

Der niederländische Körperschaftssteuersatz betrug 2014:

korperschaftssteuersatz 2014

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich mit den nachfolgenden Personen in Verbindung setzen:

Herr drs. Ricardo te Kaat
+31 (0)314 369111
+31 (0)6 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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