Treffen Sie Ihre Wahl

Steuerrücklagen und –rückstellungen

10 Mrz 2015

In diesem Blog erklären wir, welche Steuerrücklagen und -rückstellungen in den Niederlanden gebildet werden können. Wenn Sie an verwandten Themen, zum Beispiel an Investitionsregelungen, der Innovationsbox und dem Innovationskredit interessiert sind, verweisen wir auf unsere jeweils entsprechenden Blogs.

Schwankungsrückstellung

Wenn Sie wissen, dass Sie in der Zukunft mit großen Ausgaben konfrontiert werden, dürfen Sie diese jetzt schon einplanen, indem sie einen Teil Ihres Eigenkapitals für diese Ausgaben reservieren. Dabei geht es um Ausgaben, die:

  • mit ziemlicher Sicherheit auftreten werden,
  • durch Ausübung der Geschäftstätigkeit während des Kalenderjahr entstanden sind,
  • zeitlich ungleichmäßig verteilt vorkommen.

Ein Beispiel ist die fünfjährliche Instandsetzung eines Gebäudes.

Reinvestitionsrücklage

Wenn Sie ein Betriebsmittel (ein Gut, das Sie zum Betreiben Ihres Unternehmens verwenden) veräußern und der empfangene Betrag dem Buchwert des Betriebsmittels entspricht, erzielen Sie einen Buchgewinn. Über diesen Gewinn müssen Sie Steuern zahlen. Unter bestimmten Bedingungen können Sie jedoch den Buchgewinn auch zu einer Reinvestitionsrücklage hinzufügen. Der Buchgewinn wird dann (vorläufig) nicht zum Gewinn gerechnet.

Bedingungen für die Bildung einer Reinvestitionsrücklage

  1. Sie müssen die Absicht haben, das Geld innerhalb von drei Jahren erneut in ein anderes Betriebsmittel zu investieren. Die Reinvestition darf auch außerhalb der Niederlande stattfinden.
  2. Betriebsmittel, die Sie über weniger als zehn Jahre abschreiben, dürfen nicht durch ein Betriebsmittel ersetzt werden, das über mehr als zehn Jahre abgeschrieben wird (ein Gebäude darf z. B. nicht durch ein Auto ersetzt werden). Der Ersatz eines Betriebsmittels, das über mehr als zehn Jahre abgeschrieben wird, durch ein Betriebsmittel, das ebenfalls über mehr als zehn Jahre abgeschrieben wird (z. B. Ersatz eines Grundstücks durch ein Gebäude), ist nur dann möglich, wenn beide Betriebsmittel dieselbe wirtschaftliche Funktion haben. Was dieselbe wirtschaftliche Funktion ist, wird großzügig interpretiert. Sie kann beispielsweise gegeben sein, wenn Sie ein Strandlokal durch ein Hotel ersetzen. Ein Hotel und eine Fabrik haben dagegen höchstwahrscheinlich nicht dieselbe wirtschaftliche Funktion.
  3. Der Buchwert darf nach Abzug der Reinvestitionsrücklage nicht weniger betragen als der Buchwert des veräußerten Betriebsmittels.

Von der Bildung einer Reinvestitionsrücklage ausgeschlossene Betriebsmittel

Außer im Fall einer Beendigung des Unternehmens wird die Reinvestitionsrücklage in folgenden Fällen aufgelöst:

  • Die Rücklage wurde ausgebucht
  • Die Absicht zur Reinvestition liegt nicht mehr vor
  • Die Reinvestitionsfrist von drei Jahren ist verstrichen

Vorteile der Bildung einer Reinvestitionsrücklage

Durch Bildung einer Reinvestitionsrücklage beugen Sie Liquiditätsengpässen vor und braucht die Kontinuität des Unternehmens nicht in Gefahr zu kommen. Durch die Reinvestitionsrücklage wird die Versteuerungspflicht aufgeschoben, jedoch nicht aufgehoben. Letztendlich wird die Reinvestitionsrücklage zum Gewinn gezählt, da sie dem Kostenpreis des Betriebsmittels, in das reinvestiert wurde, angerechnet wird. Dadurch werden die Abschreibungskosten vermindert und fällt der Gewinn relativ höher aus.

Rückstellung

In folgenden Fällen dürfen Sie zu Lasten des jetzigen Gewinns eine Rückstellung für zukünftige Ausgaben (z. B. in Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren, dessen Ausgang noch ungewiss ist) bilden:

  • Die Ausgaben werden durch Tatsachen und Umstände verursacht, die im Zeitraum vor dem Bilanzdatum stattgefunden haben
  • Die Ausgaben können diesem Zeitraum auch zugerechnet werden
  • Es besteht hinreichende Sicherheit, dass die Ausgaben tatsächlich auftreten werden

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich mit den nachfolgenden Personen in Verbindung setzen:

Herr drs. Ricardo te Kaat
+31 (0)314 369111
+31 (0)6 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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