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Verkauf an Privatpersonen in den Niederlanden – wie geht das mit der Umsatzsteuer?

17 Mrz 2015

Wenn Sie als deutscher (Internet-)Unternehmer Waren an Abnehmer in den Niederlanden verkaufen, ist es möglich, dass Sie über Ihre Lieferungen Umsatzsteuer in den Niederlanden (BTW) abführen müssen.

Das ist der Fall, wenn folgende kumulative Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie liefern Waren an Nicht-Unternehmer. Das sind beispielsweise Verbraucher, Landwirte, Unternehmer die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, oder juristische Personen, die nicht als Unternehmer auftreten (zum Beispiel Gemeinden) in den Niederlanden.
  • Die Waren werden von Ihnen oder auf Ihre Kosten zu den Abnehmern in den Niederlanden befördert.
  • Sie liefern Waren im Wert von mehr als 100.000 € pro Jahr an Abnehmer in den Niederlanden.
  • Sie haben im vergangenen Jahr Waren im Wert von mehr als 100.000 € an Abnehmer in den Niederlanden geliefert.

Auch wenn der Wert der Lieferungen an die genannten niederländischen Abnehmer nicht mehr als 100.000 € beträgt, können Sie sich entscheiden, Ihren Abnehmern in den Niederlanden anstelle der deutschen die niederländische Umsatzsteuer zu berechnen. Sie müssen dann ein entsprechendes Ersuchen an das Finanzamt in Deutschland richten.

Registrierung in den Niederlanden

Zur Erklärung und Entrichtung der in den Niederlanden zu zahlende Umsatzsteuer müssen Sie sich bei der niederländischen Steuerbehörde registrieren. Danach müssen Sie regelmäßig (jeden Monat oder jedes Quartal) in den Niederlanden eine Umsatzsteuererklärung einreichen, in der Sie die in den Niederlanden zu entrichtende Umsatzsteuer angeben und eventuelle im Zusammenhang mit Betriebsausgaben gezahlte niederländische Umsatzsteuer zurückfordern können.
Diese Erklärung muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des betreffenden Zeitraums (Monat oder Quartal) eingereicht werden.

Wann braucht keine niederländische Umsatzsteuer berechnet zu werden

Sie brauchen auf Ihrer Rechnung keine niederländische Umsatzsteuer zu berechnen, wenn Sie die oben genannte Grenze von100.000 € nicht überschreiten, wenn Sie (relativ) neue Transportmittel liefern und wenn Sie Waren an Unternehmer liefern.

In den letzten beiden Fällen geht es um so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie stellen dann die deutsche Umsatzsteuer mit einem Satz von 0 % in Rechnung, sofern Sie über die erforderlichen Nachweise über den Transport der Waren in die Niederlande verfügen. Es liegt dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb seitens des Abnehmers in den Niederlanden vor, sodass dieser die niederländische Umsatzsteuer über den Kaufbetrag entrichten muss. In derartigen Fällen ist keine Registrierung in den Niederlanden erforderlich.

Schlussfolgerung

Wenn Sie als deutscher (Internet-)Unternehmer Waren an Abnehmer in den Niederlanden verkaufen, hat dies bei Verkäufen an Privatpersonen für insgesamt mehr als 100.000 € pro Jahr zur Folge, dass Sie über die Kaufbeträge Umsatzsteuer in den Niederlanden zahlen müssen und sich für bei der niederländischen Steuerbehörde für die Entrichtung dieser Umsatzsteuer registrieren müssen. Es empfiehlt sich daher, die Wohnorte Ihrer Abnehmer zu registrieren und die Grenze von 100.000 € im Auge zu behalten. Sollten Sie bei der Registrierung oder dem Einreichen der Steuererklärung in den Niederlanden Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, so können Sie sich mit den nachfolgenden Personen in Verbindung setzen:

Herr drs. Ricardo te Kaat
+31 (0)314 369111
+31 (0)6 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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