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Wohnen außerhalb der Niederlande und Einkommen aus den Niederlanden. Es kann sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben!

04 Jun 2019

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und beziehen Sie Einkommen aus den Niederlanden?
Wenn Sie keine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung von der niederländischen Steuerbehörde erhalten haben, wird dies als angenehm empfunden. Manchmal kann es jedoch sehr interessant sein, eine Steuererklärung in den Niederlanden abzugeben. Wenn Sie keine Erklärung abgeben, könnten Sie möglicherweise (zum Teil erhebliche) Steuererstattungen verlieren.

Nachfolgend werde ich in eine Reihe von Situationen erörtern, in denen es auf jeden Fall interessant ist, zu beurteilen, ob Handlungsbedarf besteht. Um die Übersicht praktisch und leserlich zu halten, enthält sie nicht alle zu erfüllenden Bedingungen.

 

Kinder unter 12 Jahren

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und Kinder unter 12 Jahren haben, können Sie die einkommensabhängige kombinierte Steuerermäßigung nutzen indem Sie eine Steuererklärung einreichen. Diese Ermäßigung ist von Einkommen abhängig und beträgt maximal 2.835 €. Wenn Sie keine Erklärung abgeben, verpassen Sie diese (jährliche) Ermäßigung.

 

Hypothekenzinsen

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und in Europa wohnen und über ein finanziertes Privateigentum verfügen, können Sie die Zinsen für das Darlehen bei der Abgabe der Steuererklärung, zu Lasten Ihres Einkommens, mit einbringen. Insbesondere ist es relevant, dass 90% des Einkommens aus den Niederlanden stammen. Der Abzug der Hypothekenzinsen bedeutet, dass Sie im Zusammenhang mit dem Privateigentum maximal 49% des abzugsfähigen Postens zurückfordern können, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen.

 

Steuervergünstigungen

Wenn Sie 90% Ihres Einkommens aus den Niederlanden beziehen, können zusätzlich zu den Zinsen vom Darlehen für Wohneigentum weitere Abzugsbeträge genutzt werden. Zum Beispiel bezahlte Unterhaltszahlungen, Spenden, bestimmte nicht erstattete medizinische Kosten oder Studienkosten.

 

Arbeit in den Niederlanden

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Auch nach 2019 darf der Arbeitgeber den Steueranteil der allgemeinen Steuerermäßigung nicht mehr berücksichtigen. Diese Ermäßigung in Höhe von 609 € kann trotzdem erhalten werden, indem (auf jeden Fall ab 2019) in den Niederlanden eine Steuererklärung abgegeben wird.

 

Pension aus den Niederlanden

Wenn Sie als Alleinstehender in Deutschland wohnen und eine niederländische Rente von mehr als 15.000 € beziehen, kann die Sozialbehörde ab 2019 nicht mehr alle Steuerermäßigungen berücksichtigen. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, können Sie eine Steuerrückzahlung von 1.582 € erwarten, die sich aus einer allgemeinen Steuerermäßigung von 609 €, einer Seniorenermäßigung in Höhe von 767 € und einer Steuerermäßigung für alleinstehende Senioren in Höhe von 206 € zusammensetzt.

Dies entspricht einer Leibrentenzahlung oder einer Sozialversicherungsleistung aus den Niederlanden.

Wenn die Rente aus den Niederlanden eines Einwohners von Deutschland weniger als € 15.000 beträgt, dann liegt kein niederländisches Besteuerungsrecht vor. Oft findet jedoch ein Abzug statt. Es ist daher auch in diesem Fall erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die zu Unrecht abgezogene Steuer zurückzufordern.

Der Partner hat kein niederländisches Einkommen, aber Steuervergünstigungen

Wenn Ihr Partner kein niederländisches Einkommen bezieht, kann Ihr Partner keine Steuervergünstigungen für die Ertragsteuer geltend machen. Wenn Ihr niederländisches Einkommen jedoch unter 34.300 € (Betrag 2019) liegt, können Sie die Prämie der Vergünstigungen Ihres Partners trotzdem anwenden.

Durch die Abgabe einer Einkommensteuerklärung können Sie die Steuervergünstigungen Ihres Partners dennoch als Prämienanteil bei Ihnen abziehen und erhalten somit 27,65% des abzugsfähigen Posten als Steuererstattung zurück.

 

Ein Teil des Jahreseinkommens aus den Niederlanden

Wenn nur ein Teil des Jahreseinkommens aus den Niederlanden bezogen wird, basiert die Einbehaltung auf ein zu erwartendes niederländisches Jahreseinkommen. Da diese dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist der Abzug oft zu hoch für ein teilweises niederländisches Jahreseinkommen. Durch Abgabe einer Steuererklärung kann somit eine Steuerrückzahlung erhalten werden.

 

Zusammenfassung

Ich habe eine Reihe von Beispielen erläutert, bei denen es durchaus interessant sein kann, eine Steuererklärung in den Niederlanden abzugeben. Dies muss natürlich näher geprüft werden.

Die Situationen, bei denen Einreichung einer Steuererklärung zu einer Steuerrückzahlung führt, sind hier sicherlich nicht vollständig aufgelistet. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie für eine Steuerrückzahlung in Betracht kommen könnten? Dann kontaktieren Sie uns bitte unverbindlich.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an:

 

drs. R.W.M. te Kaat
0314-369111
06 – 11274485
r.t.kaat@stolwijkkelderman.nl


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