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Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden – einige nützliche Hinweise

25 Mrz 2016

Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten, kann Ihnen das Steuervorteile einbringen. Dabei sind jedoch verschiedene Punkte zu beachten. Nachstehend gehe ich auf einige hauptsächlich steuerliche Aspekte ein, mit denen es ein Einwohner Deutschlands zu tun bekommt, wenn er in den Niederlanden arbeitet. Dabei wird von einem normalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung) mit einem niederländischen Arbeitgeber und dem Stand der Gesetzgebung von 2016 ausgegangen. Die aufgeführten Punkte sind hauptsächlich aufzeigend und sicher nicht als erschöpfende Übersicht gemeint.

Abzug von Hypothekenzinsen

Bis zum 1. Januar 2015 konnten die Zinsen für ein Hypothekendarlehen, das für den Kauf einer deutschen Immobilie aufgenommen wurde, in den Niederlanden von der Steuer abgezogen werden. Dazu musste jedoch ein bestimmtes Einkommen aus den Niederlanden bezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit brachte wenn anwendbar einen beträchtlichen Steuervorteil ein.

Ab 1. Januar 2015 können Hypothekenzinsen in der niederländischen Steuererklärung nur dann noch in Abzug gebracht werden, wenn die betreffende Person als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer eingestuft wird. Dafür muss man ein in Deutschland wohnhafter Steuerpflichtiger sein, der mindestens 90 % seines Einkommens aus den Niederlanden bezieht.

Übrigens können außer den Hypothekenzinsen auch andere Beträge in Abzug gebracht werden, sofern sie nicht bereits in Deutschland abzugsfähig sind. Diese Beträge können sich auf Unterhaltszahlungen, Gesundheitskosten, Schenkungen usw. beziehen.

Hinweis: Wenn in den Jahren vor 2015 keine Steuererklärung in den Niederlanden eingereicht wurde, ist dies auch im Nachhinein noch möglich, sofern noch keine fünf Jahre verstrichen sind.

Sozialversicherung

Wenn Sie in den Niederlanden vollzeitbeschäftigt sind, sind Sie nicht mehr in Deutschland sozialversichert, sondern in den Niederlanden. Das ist nur dann nicht so, wenn Sie mindestens 25 % Ihrer Arbeitszeit in Deutschland aufwenden (indem Sie zum Beispiel von zu Hause aus arbeiten). In diesem Fall bleiben Sie in Deutschland versichert.

Wenn Sie in den Niederlanden sozialversicherungspflichtig sind, müssen Sie eine niederländische Krankenversicherung abschließen. In den Niederlanden gibt es keinen Unterschied zwischen Kassenversicherten und Privatversicherten, die Basisversicherung ist für alle einheitlich.

Außerdem bauen Sie keine Altersrente in Deutschland mehr auf, sondern eine niederländische gesetzliche Rente (AOW). Diese Altersversorgungen sind einander zwar ähnlich, aber sicher nicht deckungsgleich.

Sie haben Anspruch auf niederländische Zuschläge. Abhängig von Ihrer Lage und Ihrem Einkommen können Sie Anspruch auf einen Mietzuschlag, Krankenversicherungszuschlag, Kinderbetreuungszuschlag oder ein kindgebundenes Budget haben. Der Anspruch auf das deutsche Kindergeld und Elterngeld verfällt (möglicherweise nur teilweise).

Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Sozialversicherungsprämien zu entrichten, unter anderem in Bezug auf Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Altersvorsorge und Krankheit.

Niederländisches Recht

Ein niederländischer Arbeitsvertrag untersteht im Prinzip niederländischem Recht. Möglicherweise gilt auch ein niederländischer Tarifvertrag. In den Niederlanden ist der Aufbau einer Altersrente beim Arbeitgeber üblich. Auch die Zahlung von Urlaubsgeld ist im Allgemeinen die Norm.

Niederländisches Steuerrecht

Es gilt das niederländische Steuerrecht und es wird niederländische Lohnsteuer einbehalten. Anders als in Deutschland werden in den Niederlanden keine zusätzlichen Abgaben wie zum Beispiel Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer erhoben.

Sie haben Anspruch auf Nutzung der niederländischen Abgabenermäßigungen, die von der zu entrichtenden Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgezogen werden. Diese umfassen zum Beispiel die allgemeine Abgabenermäßigung (maximal 2.242 €), die Arbeitsermäßigung (maximal 3.103 €), die einkommensabhängige Kombinationsermäßigung (maximal 2.769 €), den Freibetrag (maximal 1.119 €) und die Ermäßigung für junge Behinderte (719 €). Wenn ein Steuerpflichtiger selbst nicht genügend niederländische Steuern zahlt, um die Ermäßigungen anwenden zu können, sein Partner jedoch genügend zahlt und ebenfalls als beschränkt steuerpflichtiger Steuerausländer gilt, wird die Ermäßigung doch ausgezahlt.

Auto

Wenn Ihr niederländischer Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Sie auch für private Fahrten verwenden dürfen, kommt die niederländische Hinzurechnung der privaten Nutzung zum Tragen, es sei denn, Sie fahren mit diesem Wagen nachweislich nicht mehr als 500 Kilometer privat. Die Höhe der Hinzurechnung hängt vom Co2-Ausstoß des betreffenden Wagens ab und liegt zwischen 4 und 25 % (des niederländischen Katalogwerts einschließlich Umsatzsteuer und BPM). Kilometer, die im Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsstelle zurückgelegt werden, werden im Sinne der Lohn- und Einkommenssteuer als geschäftlich gefahrene Kilometer eingestuft. In den Niederlanden wird keine zusätzliche Abgabe für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle erhoben. Der niederländische Katalogwert liegt oft erheblich höher als der vergleichbare deutsche Katalogwert.

Fazit

Arbeiten in den Niederlande kann Steuervorteile mit sich bringen, aber sicher auch negative Folgen haben. Wichtig ist jedoch, dass gleich zu Anfang über die persönlichen relevanten Aspekte nachgedacht wird, damit man später nicht unerwarteterweise mit allerlei nachteiligen Folgen konfrontiert wird.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder eine Beratung zu einem bestimmten Thema wünschen, helfen wir Ihnen gerne. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen oder bei Fragen an:

drs. R.W.M. te Kaat
+31 314 369111
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